Öffentlich-Rechtliche:Gehaltsdeckel und mehr Regionales

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Ist das geplante RBB-Gesetz staatsfern genug? (Foto: IMAGO/Christian Ender/IMAGO/Christian Ender)

Regierungen von Brandenburg und Berlin einigen sich auf neues RBB-Gesetz. Nun müssen die Parlamente darüber beraten.

Von Claudia Tieschky

Die Länder Berlin und Brandenburg bleiben bei den Passagen zum Regionalprogramm im geplanten Rundfunkstaatsvertrag für den RBB, gegen die sich der Sender wehrt: vorgeschriebene Regionalstudios in Frankfurt (Oder), Cottbus, Prenzlau und Perleberg sowie ein Regionalbüro in Brandenburg an der Havel für Westbrandenburg, sowie 60 statt 30 Minuten regionales Fernsehprogramm getrennt für Berlin und Brandenburg, und ein Leiter oder eine Leiterin der Landesangebote, die vom Rundfunkrat gewählt werden. "Der RBB ist ein Sender, der sich immer weiter von Brandenburg entfernt hat", sagte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke, SPD, am Freitag bei der Vorstellung des gemeinsam mit Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner, CDU, beschlossenen Gesetzestextes.

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