Radioempfang:Funkstille

Pallas in Berlin

Wer Radio über Satellit hört, ist von einer Frequenz-Änderung der ARD betroffen.

(Foto: Britta Pedersen/picture alliance/dpa/dpa-Zentral)

Die ARD stellt Radio-Frequenzen um. Wer die Programme über Satellit oder Kabel empfängt, muss handeln.

Von Stefan Fischer

Wer die Radioprogramme der ARD-Anstalten über Satellit oder Kabel empfängt, hört unter Umständen von 14. Dezember mittags an: nichts mehr. Beziehungsweise von da an in Dauerschleife nur noch die Information, dass die ARD technische Änderungen vorgenommen hat und was die Hörerinnen und Hörer unternehmen müssen, damit sie die Sender weiter nutzen können.

Das Deutschlandradio und die Privatsender sind davon nicht betroffen. Für die große Mehrheit der Hörer, die UKW, DAB+ oder Livestreams nutzen, ändert sich ebenfalls nichts. Nur rund zwei Prozent der Bevölkerung empfangen Hörfunk-Angebote über Kabel oder Satellit. Das sind aber immerhin mehrere Hunderttausend Menschen, die nun unter Umständen aktiv werden müssen.

Wer eine Satellitenschüssel nutzt, für den gilt: Empfangsgeräte, also sogenannte Set-Top-Boxen oder Fernseher, die nicht älter als zehn Jahre sind, verfügen in aller Regel über einen DVB-S2-Empfänger. Dieser unterstützt den neuen Standard. Bei neuen Geräten aktualisieren diese Empfänger die Senderliste selbständig. In allen anderen Fällen ist ein automatischer oder manueller Sendersuchlauf vonnöten. Für ältere oder kostengünstige Geräte, die keinen DVB-S2-Empfänger integriert haben, bieten etliche Hersteller außerdem Software-Updates an, um diese Geräte auch weiterhin für den Radioempfang nutzen zu können. In Mietshäusern, in denen das Satellitensignal mit einer hauseigenen Umwandelanlage in ein Kabelsignal transformiert wird, ist die Hausverwaltung für die Umstellung auf den neuen Standard verantwortlich.

Der Grund für diese technische Umstellung ist die Möglichkeit, Kosten zu sparen

Wer Kunde eines Kabelnetzbetreibers ist, der ist ebenfalls darauf angewiesen, dass dieser die ARD-Radioprogramme auf den neuen Audio-Standard umstellt. Eine sogenannte Must-Carry-Verpflichtung gibt es für Hörfunkprogramme nämlich nicht, es liegt im Ermessen jedes Kabelnetzbetreibers, ob er seinen Kunden Radioprogramme anbietet. Die Öffentlich-Rechtlichen haben darauf keinen rechtlichen Einfluss. Ein mit dem Thema befasster ARD-Sprecher sagte, dass ihm bislang jedoch kein Kabelanbieter bekannt sei, der die Umstellung nicht vollziehen wolle. Ein Sendersuchlauf entfällt in diesem Fall.

Der Grund für diese technische Umstellung ist ein wirtschaftlicher. Um Kosten zu sparen, lässt die ARD den Mietvertrag für jenen Satelliten zum Jahresende auslaufen, über den sie bisher ihre Radioprogramme ausgestrahlt hat. Und nutzt dafür künftig die angemieteten TV-Satelliten. Dafür muss bei den Fernsehprogrammen etwas Bandbreite abgeknapst werden, was, so der ARD-Sprecher, die Empfangsqualität der TV-Bilder nicht sichtbar beeinträchtigt. Und für die Hörfunkprogramme musste ein anderer Standard namens AAC-LC gewählt werden, der die Daten stärker komprimiert - ohne dass die Klangqualität darunter leidet.

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