Gerichtsurteil:Jugendschützer erneut gegen Porno-Portale erfolgreich

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Auch wenn eine Porno-Internetseite vom EU-Ausland aus betrieben wird, müssen sich die Betreiber an den deutschen Jugendschutz halten und ein System zur Altersverifikation einrichten. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im juristischen Streit zwischen der Landesanstalt für Medien NRW und zwei Anbietern von Pornoseiten aus Zypern hervor. Das Gericht bestätigte in dem ausführlicheren Hauptverfahren seine Eilentscheidungen vom November 2021, die in die gleiche Richtung gegangen waren.

Geklagt hatten zwei Anbieter mit Sitz in Zypern, die drei Porno-Portale mit vielen Millionen Nutzern betreiben. Die Landesanstalt hatte ihnen unter Verweis auf das Jugendschutzgesetz untersagt, pornografische Internetangebote ohne Altersverifikation in Deutschland zu verbreiten - zurecht, wie das Verwaltungsgericht nun befand.

Die Kläger könnten sich nicht auf das sogenannte Herkunftsprinzip berufen, wonach für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gelten, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Es komme vielmehr das strenge deutsche Jugendmedienschutzrecht zur Anwendung, weil Kindern und Jugendlichen schwerwiegende Gefahren durch freien Zugang zu pornografischen Internetseiten drohten, hieß es. Studien zeigten, dass etwa die Hälfte der befragten Kinder und Jugendlichen schon frei zugängliche Pornos konsumiert hätten. Die Anbieter müssten sicherstellen, dass nur Erwachsene Zugang hätten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Berufung eingelegt werden. In dem Fall würde sich das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster damit befassen. Würde das Urteil rechtskräftig, hätte es laut einer Sprecherin des Verwaltungsgerichts zwar nur Bindungswirkung für die beiden Anbieter, dürfte aber auch darüber hinaus eine Vorbildfunktion einnehmen.

© dpa-infocom, dpa:230426-99-459589/3

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