Drittsendezeiten im Fernsehen:Nachts am Programm-Fenster

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Jürgen Domian (r.) als Gast bei Simon Beeck in der Talkshow "Dinner Party - der Late Night Talk" bei Sat 1. (Foto: Sat 1)

Wie Sat 1 leise ein hart umkämpftes Stück Fernsehgeschichte beendet.

Von Benedikt Frank

Schlaflose Menschen, die nachts gerne Sat 1 schauen, könnten dieser Tage auf einmal etwas vermissen. Wer gegen Mitternacht auf dem Sender landete, der bekam bis vor Kurzem noch das Talkformat Dinner Party sowie Focus TV Reportage oder Spiegel TV Reportage zu sehen. Bei Dinner Party unterhielten sich im wöchentlichen Wechsel Sarah Valentina Winkhaus und Simon Beeck mit mehr oder weniger prominenten Gästen. Das Spektrum von Focus TV Reportage umfasste die Themen Heimwerkerei und Urlaub über Krieg und Kriminalität bis hin zu Obskuritäten und Verbraucherthemen.

Dass man all das nun nicht mehr zu sehen bekommt, hat nichts damit zu tun, dass jemand eine harte Programmentscheidung gegen diese Art Nachtfernsehen getroffen hätte. Es hängt mit einem alten Mediengesetz und der zunehmend komplexer werdenden Medienwelt zusammen. Man könnte auch sagen: Hier verschwindet ein Stück hart umkämpfte Fernsehgeschichte.

Die Idee stammt aus einer Zeit, als man fürchtete, Privatfernsehen könne die Meinung im Land beherrschen

Dinner Party, Focus beziehungsweise Spiegel TV Reportage und etwas früher am Vorabend auch das Reiseformat Grenzenlos - Die Welt entdecken sind nämlich keine Programme, die Sat 1 selbst produziert oder einkauft. Es sind sogenannte Drittanbieter-Sendungen, die redaktionell unabhängig entstehen. Sat 1 war, wie andere Privatsender seit der Frühzeit des kommerziellen Fernsehens, gesetzlich dazu verpflichtet, solche Programme zu zeigen und zu finanzieren, durfte aber inhaltlich nicht mitreden. Denn es ging um Vielfalt, also um das Kleine, Randständige, Wertvolle, das anders keine Chance gehabt hätte, im Fernsehen Platz zu finden. So die Theorie.

Möglich (aus Sicht der kleinen Produzenten) oder nötig (aus Sicht der großen Sender) macht die Drittsendezeiten das Medienkonzentrationsrecht. Es war zum größten Teil als Reaktion auf das vor mehr als 30 Jahren aufkommende Privatfernsehen geschrieben worden.

Damals wurde der Rundfunk noch über analoge Signale transportiert, der Platz für die Programme war begrenzt, die Vielfalt deshalb auch nicht so groß wie heute. Der Gedanke der Politik damals war, dass private Unternehmen den Markt beherrschen und so enormen Einfluss auf die Meinungsbildung der Zuschauer haben könnten. Um dieser zumindest theoretisch möglichen Macht etwas entgegenzusetzen, wurden die Drittsendezeiten erfunden.

Die Regelung verpflichtet die größten Privatfernsehsender, unabhängigen Produzenten eine Plattform zu bieten. Im besten Fall konnten so kreative "Störfaktoren" gegen eine Meinungsübermacht ins private Programm eingeschleust werden.

Das Kulturmagazin mit Alexander Kluge als Gegengewicht zu den grellen Talkshows am Nachmittag

Wenn sich Alexander Kluge in 10 vor 11 bei RTL nächtelang mit Gästen vor schwarzem Hintergrund tiefsinnig über Kultur und Gesellschaft unterhielt, nutzte er den Drittsendeplatz für das ziemliche Gegenteil der grellen Talkshows am Fernsehnachmittag und führte damit das Prinzip Drittsendezeit zur höchsten Vollendung. Ende 2018 war allerdings mit dem bis dahin ältesten Kulturmagazin im Privatfernsehen Schluss. Die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt hatte die Drittanbieterlizenzen neu vergeben. Kluge, der einst erfolgreich bei der Politik für die Programmfenster lobbyierte und selbst mit seiner Produktionsfirma DCTP zu deren größten Profiteuren gehörte, bekam nun deutlich weniger Sendezeit zugeschrieben und stellte die Sendung ein.

Heute sieht man schon an der Umsetzung, dass die Drittsenderegelung nicht mehr auf dem Stand der Zeit ist. TV-Sender müssen ab einem Marktanteil von zehn Prozent Drittsendezeit gewähren. Aber kein einzelner Sender knackt heute die Marke mehr, die Fernsehlandschaft ist zu vielfältig und verteilt sich auf zu viele Kanäle.

Für Sendegruppen insgesamt liegt die Grenze bei 20 Prozent Marktanteil für alle Sender der Gruppe gemeinsam. Dann muss der reichweitenstärkste Sender der Gruppe die Drittsendungen ins Programm nehmen. Diese Grenze überschreitet heute alleine die Mediengruppe RTL regelmäßig mit zuletzt rund 22 Prozent im Jahresdurchschnitt 2019. Die Quote von Pro Sieben Sat 1 liegt heute einige Prozentpunkte niedriger als für die Drittsendezeiten-Pflicht nötig.

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Das war 2017 noch nicht so, damals hatte die Sendergruppe 20,04 Prozent TV-Marktanteil und lag so knapp über dem Grenzwert. Eigentlich wäre damit Sat 1 als größter Sender des Hauses für fünf Jahre, also bis 2022 verpflichtet gewesen, die Drittanbieter auszustrahlen. Doch einige juristische Auseinandersetzungen und vor allem einen Wechsel der Aufsichtsbehörde später, fühlt sich Sat 1 nun nicht mehr in der Pflicht, die Drittsendungen zu zeigen. Die betroffenen Sendungen sind schon ausgelaufen oder werden demnächst enden.

Ob die Rechtsauslegung des Senders Bestand hat, muss nun die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) prüfen.

Jahrelang stritt Sat 1 gegen die Pflicht zur Drittsendezeit und wechselte schließlich die Aufsichtsbehörde

Für Produzenten ist es komfortabel, eine Drittsendelizenz zu ergattern, die von der für den Sender zuständigen Landesmedienanstalt per Ausschreibung vergeben werden: Für eine bestimmte Zeitspanne sind Geld und Sendeplätze garantiert. Den großen Sendern sind die Drittsendungen an sich nicht immer lästig. Sie haben bei der Auswahl ein Mitspracherecht und arbeiten auch an anderen Stellen mit den drittlizenzierten Produzenten zusammen. Es geht vielmehr ums Prinzip.

Es gab in der Vergangenheit bereits Vorschläge der Politik und der Medienkonzentrationsexperten, wie die komplizierte Drittsendezeit-Regelung vereinfacht werden könnte. In den neuen Medienstaatsvertrag, der seit Anfang November gilt, haben es diese Ideen allerdings noch nicht geschafft. Den Willen zur Reform hat die Politik vage in einer Protokollerklärung zum Medienstaatsvertrag bekundet, die eine Art To-do-Liste der Medienpolitik darstellt. Dort heißt es "ein zukunftsfähiges Medienkonzentrationsrecht" müsse "den real bestehenden Gefahren für die Meinungsvielfalt wirksam begegnen können". Da es längst nicht mehr nur ums Fernsehen geht, solle eine Reform "alle medienrelevanten Märkte in den Blick nehmen".

Damit wirft die Politik viele Fragen auf, die sie derzeit selbst nicht beantworten kann. Wie verhindert man in einer digitalisierten Welt, in der die Trennung zwischen Zeitung, Radio und TV immer mehr verschwimmt, dass ein Medienunternehmen zum Meinungs-Monopolisten wird? Sollte etwa Alexander Kluge demnächst mit einer Art Online-Drittsendelizenz auch mal eine Stunde bei Bild-TV kapern dürfen? Oder bei Netflix? Ist die erzwungene Vielfalt überhaupt noch nötig, wenn jeder ganz schnell selber zum Sender werden kann? Und wie lässt sich Meinungsmacht in der digitalen Zeit überhaupt noch juristisch haltbar vermessen? Mit TV-Quoten jedenfalls sicher nicht mehr.

Die Drittsendezeiten, wie es sie bisher gibt, sind deshalb ein Auslaufmodell. Die Sendungen bringen allenfalls ganz altmodisch: noch etwas Abwechslung. Auf den alten Sendeplätzen von Focus TV Reportage, Dinner Party und Grenzenlos laufen bei Sat 1 nun Wiederholungen von US-Krimiserien und der Scripted-Reality-Serie im Polizeimilieu Auf Streife.

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