Deutscher Presserat:Acht Rügen für "Bild"

Bei "Judenhass-Rapper" sei das Boulevardblatt zu weit gegangen, meint der Presserat. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Die Zeitung hätte unter anderem den Rapper Disarstar nicht einen "Judenhass-Rapper" nennen dürfen.

Die Bild-Zeitung hat den Rapper Disarstar zu Unrecht als "Judenhass-Rapper" bezeichnet. Das hat der Deutsche Presserat entschieden und Bild sowie Bild.de gerügt. In der Berichterstattung der Medien ging es um ein Abschlusskonzert des Rappers, über das der Norddeutsche Rundfunk zuvor berichtet hatte. Der Titel des Bild-Beitrags: "NDR feiert Judenhass-Rapper". Disarstar, der in seiner Jugend Songtexte verfasste, die Antisemitismus enthielten, hat sich längst von seinen eigenen Texten distanziert. Er ging gegen die Berichterstattung auch juristisch vor, Bild passte daraufhin die Titelzeile an.

Der Presserat rügt jetzt die Berichterstattung von Bild, weil die Redaktion dem Rapper weder die Möglichkeit einer Stellungnahme einräumte, noch im Beitrag erwähnte, dass er sich bereits vor langer Zeit mehrfach von diesen Aussagen distanziert hat. Der Ausschuss sieht darin einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfalt und den Schutz der Ehre. Die Äußerung im Beitrag, Disarstar "wünschte einst Juden den Tod", beanstandet der Presserat "mit Blick auf die zurückliegenden Songtexte" hingegen nicht.

Der Deutsche Presserat sprach am Freitag insgesamt 20 öffentliche Rügen aus, vor allem Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht und den Opferschutz. Insgesamt acht der Rügen richten sich an die Bild.

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