Zigarettenentzug auf Rezept:Diese kranken Raucher

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Alkoholiker und Drogenabhängige werden von den Krankenkassen bei ihrem Entzug unterstützt, Raucher dagegen nicht. Das soll sich in der Schweiz jetzt ändern: Dort soll Nikotinsucht als Krankheit anerkannt werden.

Wolfgang Koydl, Zürich

Kaugummi und Pflaster, Akupunktur und nikotinfreie Zigaretten - das Angebot an Hilfsmitteln für jene, die mit dem Rauchen aufhören wollen, ist groß. Mindestens zweierlei freilich haben alle Mittel und Methoden zur Entwöhnung gemein: Sie ersetzen nicht die für diesen Schritt notwendige Willenskraft, und ihre Kosten kann man nicht der Krankenkasse in Rechnung stellen.

Eine Pille die hilft, mit dem Rauchen aufzuhören: Wird in der Schweiz Zigarettenkonsum als Krankheit anerkannt, wäre das auch ein Sieg der Pharmaindustrie. (Foto: ddp)

Nicht so in der Schweiz. Das oberste Bundesgericht des Landes hat in einem Urteil festgestellt, dass Nikotinsucht unter bestimmten Voraussetzungen eine Krankheit sei. Deshalb wären Krankenkassen und Versicherungen verpflichtet, sich an den Heilkosten zu beteiligen. Die Richter erteilten der eidgenössischen Gesundheitsbehörde, dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), den Auftrag, einen Mindestgrad an Nikotinabhängigkeit festzustellen, von dem an von einer Erkrankung gesprochen werden könne.

Das Urteil ist ein Erfolg für den amerikanischen Pharmakonzern Pfizer und sein Entwöhnungsmedikament Champix. Die weißen Pillen mit dem Wirkstoff Vareniclin sind im Gegensatz zu den meisten anderen marktüblichen Hilfsmitteln rezeptpflichtig. Seit 2006 wird es in der Schweiz vertrieben; ein Jahr darauf kam Champix in Deutschland auf den Markt. Von Anfang an hatte sich das Unternehmen um eine Anerkennung der Rauchstopphilfe durch die Schweizer Gesundheitsbehörden bemüht.

Nachdem das BAG 2008 eine Aufnahme von Champix in die sogenannten Spezialitätenliste für zugelassene Wirkstoffe abgelehnt hatte, holte sich Pfizer eine Abfuhr durch das Schweizer Bundesverwaltungsgericht. Nikotinabhängigkeit sei keine behandlungsbedürftige Krankheit, stellten die Richter fest. Nun aber hat die Firma vor dem höchsten Schweizer Gericht zumindest teilweise recht bekommen.

Es gebe keinen Grund, hieß es in dem Urteil, weshalb man Nikotinsucht anders beurteilen solle als Alkohol- oder Drogensucht, die als Krankheit gelten würden. In bestimmten Fällen stuft das BAG zudem auch jetzt schon das Rauchen als Krankheit ein, wenn es nämlich die Ursache oder Folge einer anderen Erkrankung ist oder wenn sich der Zigarettenkonsum nachteilig auf das Arbeitsleben oder das gesellschaftliche Verhalten auswirkt.

Skepsis aus der Politik

Der Richterspruch hat überwiegend eher skeptische Reaktionen ausgelöst. Von "Sozialismus in Reinkultur" sprach ein Vertreter der rechtspopulistischen Schweizerischen Volkspartei, wenn die Allgemeinheit für die Kosten einer Sucht aufkommen müsse. Andere Politiker rieten zu einer Übernahme der Kosten nur im Fall einer erfolgreichen Therapie, damit nicht für jene gezahlt werde, die wieder rückfällig werden und erneut zur Zigarette greifen.

Der größte Schweizer Krankenversicherer Helsana wiederum bezeichnete es als "wagemutig", wenn das Bundesgericht die Wirksamkeit von Champix gleichsam als nachgewiesen erachte. Denn daran bestehen Zweifel. Mit 450 Franken für eine zwölfwöchige Behandlung ist das Medikament nur geringfügig billiger als der Konsum von einer Schachtel Zigaretten pro Tag.

Müssten die Kassen für Champix aufkommen, würde sich das nach einer Schätzung der Eidgenössischen Arzneimittelkommission auf 45 Millionen Franken in drei Jahren summieren. Zu viel bei einer nachgewiesenen Erfolgsquote von lediglich 21 Prozent. Denn auch Champix kommt nicht ohne eine wesentliche Zutat aus: die schiere Kraft des Willens, das Rauchen aufzugeben.

© SZ vom 08.08.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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