Wohnen:Mieter zahlen Heizkosten für Gemeinschaftsräume

Berlin (dpa/tmn) - Die Heizkosten für gemeinschaftliche Räume in Mietshäusern tragen in der Regel die Mieter, nicht der Vermieter. In Gemeinschaftsräumen muss der Heizverbrauch nicht erfasst werden. Der Vermieter muss an diesen Heizkörpern keine Heizkostenverteiler anbringen lassen. Das teilt der Deutsche Mieterbund mit.

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Berlin (dpa/tmn) - Die Heizkosten für gemeinschaftliche Räume in Mietshäusern tragen in der Regel die Mieter, nicht der Vermieter. In Gemeinschaftsräumen muss der Heizverbrauch nicht erfasst werden. Der Vermieter muss an diesen Heizkörpern keine Heizkostenverteiler anbringen lassen. Das teilt der Deutsche Mieterbund mit.

Bezahlen müssen die Mieter diese Heizkosten trotzdem. Der Verbrauch in den Gemeinschaftsräumen fließt in den Gesamtverbrauch des Hauses ein, und dieser Verbrauch wird dann anteilig auf alle Mieter aufgeteilt. Das bedeutet, je höher die Heizkosten für die eigenen vier Wände ausfallen, desto höher sind die für Mieter zu übernehmenden anteiligen Kosten für Hausflure oder Treppenhäuser.

Lediglich für Gemeinschaftsräume mit einem hohen Wärme- oder Warmwasserverbrauch gibt es nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes eine Ausnahme: So bestimmt die Heizkostenverordnung, dass die Kosten für Schwimmbad, Sauna oder Tiefgarage zu erfassen und von den übrigen Heizkosten zu trennen sind. Die Kosten dürfen dann, soweit im Mietvertrag vereinbart, auf alle Mieter im Haus verteilt werden, zum Beispiel nach Personenzahl oder Wohnungsgröße.

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