Tourismus:Nur Werbung mit offiziellen Hotel-Sternen erlaubt

Koblenz (dpa/tmn) - Ein Hotel darf nur mit Sternen werben, wenn ihm diese offiziell von einer neutralen Klassifizierungsstelle verliehen wurden. Das hat das Landgericht Koblenz entschieden.

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Koblenz (dpa/tmn) - Ein Hotel darf nur mit Sternen werben, wenn ihm diese offiziell von einer neutralen Klassifizierungsstelle verliehen wurden. Das hat das Landgericht Koblenz entschieden.

Ein Verbraucherverband hat gegen die Internetwerbung eines Hotels in Kaiserslautern geklagt, das dort drei Sterne verwendete. Dabei handele es sich um unlautere Werbung und Verbrauchertäuschung, urteilten die Richter (Az.: 1 HK O 133/12). Eine Hotelwerbung mit drei Sternen, werde von den meisten Reisenden so interpretiert, dass sich dahinter eine offizielle Klassifizierung verberge. Das war zu dem Zeitpunkt jedoch nicht der Fall. Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hin.

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