Wolfsburg:Rodewalder Wolf: Verein klagt gegen Genehmigung für Abschuss

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Hannover (dpa/lni) - Der Freundeskreis freilebender Wölfe hat beim Verwaltungsgericht Oldenburg Klage gegen den Abschuss des Rodewalder Wolfs eingereicht. Das teilte der Verein am Montagabend mit. Ein Eilantrag der Naturschützer in dem Fall war gescheitert: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hatte im Februar bestätigt, dass das Raubtier abgeschossen werden darf. Es könne davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Rinder mit normalerweise ausreichendem Herdenschutz reißen und seine Jagdtechnik an andere Wölfe weitergeben werde, hieß es zur Begründung. Das Gericht hatte damit eine Eilverfahrens-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg (AZ.: 4 ME 48/19) bestätigt.

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Hannover (dpa/lni) - Der Freundeskreis freilebender Wölfe hat beim Verwaltungsgericht Oldenburg Klage gegen den Abschuss des Rodewalder Wolfs eingereicht. Das teilte der Verein am Montagabend mit. Ein Eilantrag der Naturschützer in dem Fall war gescheitert: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hatte im Februar bestätigt, dass das Raubtier abgeschossen werden darf. Es könne davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Rinder mit normalerweise ausreichendem Herdenschutz reißen und seine Jagdtechnik an andere Wölfe weitergeben werde, hieß es zur Begründung. Das Gericht hatte damit eine Eilverfahrens-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg (AZ.: 4 ME 48/19) bestätigt.

Auf das Konto des sogenannten Rodewalder Leitrüden gehen nach Angaben des Umweltministeriums Risse von Rindern, Ponys und einem Alpaka. Sein Territorium erstreckt sich auch auf Teile der Region Hannover und des Heidekreises. Der Wolf „GW717m“ überwand den Angaben zufolge mehrfach wolfsabweisende Zäune in Höhe von 0,9 Metern und einmal von 1,1 Metern. Die Abschussgenehmigung für den Leitrüden gilt seit Januar und derzeit noch bis Ende Mai.

Die Naturschützer klagen gegen den Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Sie argumentieren unter anderem, er habe seine „rechtlich gebotenen Alternativmaßnahmen“ noch nicht ausgeschöpft. Nach Auffassung des Vereins sind 1,20 Meter hohe Stromzäune möglich und ausreichend, um Rinder-Risse durch Wölfe in aller Regel zu verhindern. Der Landesbetrieb und das Land Niedersachsen müssten zunächst alle anderen in Frage kommenden Herdenschutzmaßnahmen ergreifen, „bevor über den Abschuss eines Wolfes nachgedacht werden könne“.

Erstmals war im April 2016 ein Wolf in Niedersachsen mit behördlicher Genehmigung abgeschossen worden, weil er einen Hund angegriffen und zu wenig Scheu vor Menschen gezeigt hatte. Das Kurti genannte Tier war anders als der Rodewalder Rüde mit einem Senderhalsband ausgestattet.

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