Wiesbaden:Blauzungenkrankheit: Sperrzone in Hessen ausgeweitet

Limburg-Weilburg (dpa/lhe) - Nach dem Nachweis der Blauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist das Sperrgebiet in Hessen ausgeweitet worden. Die Sperrzone umfasse nunmehr auch die Landkreise Limburg-Weilburg, Hochtaunus, Rheingau-Taunus, Main-Taunus und Offenbach sowie die kreisfreien Städte Frankfurt am Main, Offenbach und Wiesbaden, wie eine Sprecherin des Umweltministeriums der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch in Wiesbaden sagte. Bereits im Dezember hatte das Ministerium Landwirten zur Impfung gefährdeter Tiere geraten.

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Limburg-Weilburg (dpa/lhe) - Nach dem Nachweis der Blauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist das Sperrgebiet in Hessen ausgeweitet worden. Die Sperrzone umfasse nunmehr auch die Landkreise Limburg-Weilburg, Hochtaunus, Rheingau-Taunus, Main-Taunus und Offenbach sowie die kreisfreien Städte Frankfurt am Main, Offenbach und Wiesbaden, wie eine Sprecherin des Umweltministeriums der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch in Wiesbaden sagte. Bereits im Dezember hatte das Ministerium Landwirten zur Impfung gefährdeter Tiere geraten.

Zu der seinerzeit eingerichteten Sperrzone gehörten bereits die Landkreise Odenwaldkreis, Bergstraße, Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau sowie die Stadt Darmstadt. Damit sind nun Betriebe in neun hessischen Landkreisen sowie vier kreisfreien Städten des Bundeslandes von der Sperrung betroffen. Im Umkreis von 150 Kilometern um Infektionsgebiete dürfen für mindestens zwei Jahre keine Wiederkäuer aus der Zone heraus transportiert werden, wie das Umweltministerium erläutert hatte.

Die Krankheit war im Dezember in einem Betrieb in Baden-Württemberg festgestellt worden. Es handelt sich um eine virusbedingte, meist akut verlaufende Krankheit, die vor allem Schafe, Ziegen und Rinder befallen kann. Sie wird durch Stechmücken übertragen, für den Menschen ist die Tierkrankheit ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Tiere, bei denen die Krankheit ausgebrochen ist und die Krankheitsanzeichen aufweisen, müssen jedoch getötet werden und dürfen nicht mehr in den Handel kommen.

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