Koblenz:Urteil: Nachbar muss Hühnerlärm hinnehmen

Die Hühner gackern laut, der Hahn kräht - muss das der Nachbar aushalten? Ja, wenn die Tierhaltung auf dem konkreten Grundstück ortsüblich ist, wie das...

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Koblenz/Diez (dpa/lrs) - Die Hühner gackern laut, der Hahn kräht - muss das der Nachbar aushalten? Ja, wenn die Tierhaltung auf dem konkreten Grundstück ortsüblich ist, wie das Landgericht Koblenz in einem Berufungsverfahren entschieden hat. Es bestätigte damit ein vorheriges Urteil des Amtsgerichts Diez. Das teilte das Landgericht am Dienstag mit; seine Entscheidung war bereits am 19. November gefallen (Aktenzeichen: 6 S 21/19).

In dem konkreten Fall ging es um einen Streit in einem 250-Seelen-Dorf in Rheinland-Pfalz. Eine Anwohnerin hatte gegen einen Nachbarn geklagt, der etwa 25 Hühner und einen Hahn hielt. Die Klägerin störte das Krähen des Hahns am frühen Morgen und die sonstigen Geräusche der Tiere. Sie forderte laut Gericht, dass Hühner und Hahn entfernt werden.

Der Beklagte argumentierte, das Dorf sei ländlich geprägt und die Geräusche entsprechend dort üblich. Dieser Argumentation folgte das Gericht und verwies auf die Duldungspflicht. Demnach muss eine Beeinträchtigung unter bestimmten Umständen hingenommen werden, wenn diese durch die ortsübliche Nutzung eines Grundstücks entsteht und ihre Beseitigung dem Nutzer finanziell nicht zugemutet werden kann.

Im konkreten Fall würde der Bau eines schalldichten Stalls die Hühnerhaltung als Nebenerwerb schlicht unrentabel machen, erklärte das Gericht. „Die Klägerin wird also weiter das Gackern der Hühner und das Krähen des Hahnes hinnehmen müssen.“

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