Kiel:Erweitere Abschussgenehmigung für Problemwolf in Kraft

Deutlich mehr Jäger als bisher dürfen von nun an Jagd auf den seit Januar ohne Erfolg zum Abschuss freigegebenen sogenannten Problemwolf in Schleswig-Holstein...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Kiel (dpa/lno) - Deutlich mehr Jäger als bisher dürfen von nun an Jagd auf den seit Januar ohne Erfolg zum Abschuss freigegebenen sogenannten Problemwolf in Schleswig-Holstein machen. Die Allgemeinverfügung zum Abschuss des Wolfes GW924m ist am Montag im Amtsblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Damit seien die Möglichkeiten beträchtlich erweitert worden, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) in Kiel. „Angesichts der bisherigen Entwicklung war dieser Schritt geboten. Wir arbeiten weiter intensiv daran, den Abschuss des Problemwolfs zu erreichen.“

Mit der Allgemeinverfügung wird der Kreis der Jäger, die GW924m schießen dürfen, demnach auf bis zu 175 Personen deutlich erweitert. Dazu gehören Jäger in ihrem eigenen Revier in den Kreisen Pinneberg, Segeberg und Steinburg. Ausdrücklich keine Jagd auf den Wolf dürfen Jagderlaubnisscheininhaber sowie Jagdgäste machen.

Nach Ministeriumsangaben gibt es keinerlei Hinweise auf den Aufenthalt eines anderen Wolfes in dem Entnahmegebiet. Die versehentliche Tötung eines anderen Wolfes könne daher nach wie vor mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

Seit Erteilung der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung Ende Januar sind in der Gegend mehrere Nutztierrisse dokumentiert worden, bei denen ein Wolf als Verursacher sicher nachgewiesen werden konnte. Es handelt sich hierbei um 23 Schafrisse mit 40 getöteten Individuen und ein gerissenes Kalb. In 13 Fällen konnte GW924m als Verursacher festgestellt werden. In den anderen Fällen konnte das verursachende Tier nicht ermittelt werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: