Tiere - Hilpoltstein:LBV gegen Rote Karte für Schwalbennester in Ställen

Hilpoltstein (dpa/lby) - Ställe dürfen nach Einschätzung von Vogelschützern nicht wegen zweifelhafter Hygienebedenken zu Tabuzonen für Schwalbennester werden. Landwirte, die die Nistplätze etwa auf behördliche Anweisung entfernten, machten sich strafbar, betonte der Landesbund für Vogelschutz (LBV) am Donnerstag in einer Mitteilung. Schließlich seien Schwalben natürliche Schädlingskontrolleure. Allein für die Aufzucht ihrer Jungen benötigten sie 120 000 Fliegen und Mücken.

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Hilpoltstein (dpa/lby) - Ställe dürfen nach Einschätzung von Vogelschützern nicht wegen zweifelhafter Hygienebedenken zu Tabuzonen für Schwalbennester werden. Landwirte, die die Nistplätze etwa auf behördliche Anweisung entfernten, machten sich strafbar, betonte der Landesbund für Vogelschutz (LBV) am Donnerstag in einer Mitteilung. Schließlich seien Schwalben natürliche Schädlingskontrolleure. Allein für die Aufzucht ihrer Jungen benötigten sie 120 000 Fliegen und Mücken.

Die Vogelschützer zeigten sich daher überrascht, dass Behörden unter Hinweis auf die Futtermittelverordnung Landwirte immer wieder dazu aufforderten, Schwalbennester aus den Ställen zu entfernen. Die Verordnung besage lediglich, dass Viehfutter vor einer Verschmutzung geschützt werden müsse. Das könne vermieden werden, indem unter den Nestern Kotbretter angebracht und diese regelmäßig gesäubert würden. Mit der Montage von Kotbrettern an unbedenklichen Stellen könnten Schwalben zudem von sensiblen Stallbereichen, etwa über dem Futtertrog, weggelockt werden.

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