Frankfurt am Main:OLG: Vater muss Schlittenhunde nicht wegsperren

Vor einem Gerichtsgebäude steht u.a. eine Statue der Justitia. (Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild)

Ein Vater darf von seinem Kind besucht werden, ohne dass er seine sieben Schlittenhunde wegsperren muss. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) in...

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein Vater darf von seinem Kind besucht werden, ohne dass er seine sieben Schlittenhunde wegsperren muss. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (Az. 1 UF 170/20). Die Hunderassen - darunter fünf Huskys - seien als „menschenfreundlich, sozial und sanftmütig“ bekannt, befanden die Richter. Außerdem könne davon ausgegangen werden, dass Schlittenhunde gut erzogen und gehorsam seien. Allerdings müsse der Vater dafür sorgen, dass sein knapp zwei Jahre altes Kind nicht unbeaufsichtigt mit den Tieren zusammen sei.

Der Mann lebt den Angaben zufolge getrennt von seiner Frau, hat aber ein Umgangsrecht für das gemeinsame Kind. Die Frau verweigerte ihm den Kontakt und berief sich auf eine vorangegangene Entscheidung des Familiengerichts, die die Abwesenheit der Tiere verlangte. Gegen diese Auflage legte der Mann Beschwerde vor dem OLG ein. Dessen Beschluss ist nicht anfechtbar.

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