Soziales:Sozialleistungen für EU-Bürger erst nach fünf Jahren

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat die Sozialleistungen für EU-Ausländer in Deutschland eingeschränkt. Sie erhalten künftig frühestens nach fünf Jahren Hartz IV oder Sozialhilfe, wenn sie nicht hier arbeiten, selbstständig sind oder einen Leistungsanspruch mit vorheriger Arbeit erworben haben. Dem Gesetz muss noch der Bundesrat zustimmen. Betroffene EU-Bürger erhalten künftig für maximal einen Monat Überbrückungsleistungen - bis zur Ausreise in ihr Heimatland.

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Berlin (dpa) - Der Bundestag hat die Sozialleistungen für EU-Ausländer in Deutschland eingeschränkt. Sie erhalten künftig frühestens nach fünf Jahren Hartz IV oder Sozialhilfe, wenn sie nicht hier arbeiten, selbstständig sind oder einen Leistungsanspruch mit vorheriger Arbeit erworben haben. Dem Gesetz muss noch der Bundesrat zustimmen. Betroffene EU-Bürger erhalten künftig für maximal einen Monat Überbrückungsleistungen - bis zur Ausreise in ihr Heimatland.

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