Schleswig:Gericht: Schließung des Friesenhofes war rechtswidrig

Die Schließung von zwei Mädchenheimen der Jugendhilfeeinrichtung Friesenhof in Dithmarschen im Juni 2015 war rechtswidrig. Das stellte das Verwaltungsgericht...

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Schleswig (dpa/lno) Die Schließung von zwei Mädchenheimen der Jugendhilfeeinrichtung Friesenhof in Dithmarschen im Juni 2015 war rechtswidrig. Das stellte das Verwaltungsgericht Schleswig in einem am Montag verkündeten Urteil fest. Die Gründe für den Widerruf der Betriebserlaubnis seien nicht ausreichend gewesen, teilte das Gericht mit. Unter Zugrundelegung einer auch dem Landesjugendamt grundsätzlich bekannten sogenannten „konfrontativen Pädagogik“ habe eine Gefährdung des Wohls der betroffenen Mädchen nicht festgestellt werden können.

Nach Ansicht des Gerichts hätten eventuell aufgetretene Missstände in Zusammenarbeit mit der Trägerin der Einrichtung aufgearbeitet und beseitigt werden können und müssen. Eine Schließung der Heime sei nicht notwendig gewesen. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht gestellt werden.

Das Landesjugendamt hatte im Juni 2015 die Betriebserlaubnis für die Mädchenheime „Nanna“ und „Campina“ widerrufen. In den Einrichtungen waren Mädchen mit erheblichen Erziehungsdefiziten untergebracht. Im Vorfeld hatte es in der Öffentlichkeit und in den Medien kontroverse Diskussionen über das Erziehungskonzept des Friesenhofes und die Zustände in den betreffenden Einrichtungen gegeben. Wenige Wochen nach Schließung der beiden Teileinrichtungen meldete der Friesenhof insgesamt Insolvenz an.

Ein Landtagsuntersuchungsausschuss befasste sich von September 2015 bis März 2017 mit dem Friesenhof. Er sollte die Vorwürfe über Missstände und Versagen der Heimaufsicht des Landes seit 2007 aufarbeiten und notwendige Konsequenzen aufzeigen. Zusammenfassend gesagt stellte der Ausschuss in seinem Abschlussbericht mehrheitlich keine generelle Kindeswohlgefährdung in der Einrichtung im Untersuchungszeitraum von 2007 bis 2015 fest. Auch ein Fehlverhalten der Heimaufsicht wird verneint.

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