Soziales:Kinderehen soll es nicht mehr geben

Berlin (dpa) - Ehen Minderjähriger soll es in Deutschland künftig nicht mehr geben. Der Bundesrat billigte einen Gesetzentwurf, wonach das Mindestalter für Trauungen in Zukunft bei 18 Jahren liegen soll. Alle Ehen von Personen unter 16 Jahren sollen grundsätzlich nichtig sein. Ehen sollen durch Gerichte aufgehoben werden, wenn einer der Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden. Diese Regelungen gelten auch für im Ausland geschlossene Ehen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa) - Ehen Minderjähriger soll es in Deutschland künftig nicht mehr geben. Der Bundesrat billigte einen Gesetzentwurf, wonach das Mindestalter für Trauungen in Zukunft bei 18 Jahren liegen soll. Alle Ehen von Personen unter 16 Jahren sollen grundsätzlich nichtig sein. Ehen sollen durch Gerichte aufgehoben werden, wenn einer der Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden. Diese Regelungen gelten auch für im Ausland geschlossene Ehen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: