Greifswald:OVG-Urteil zur Kindertagespflege: Jugendamt trägt Risiko

Das Risiko, dass Tagesmüttern und -vätern Elternbeiträge nicht gezahlt werden, hat nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Greifswald das...

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Greifswald (dpa/mv) - Das Risiko, dass Tagesmüttern und -vätern Elternbeiträge nicht gezahlt werden, hat nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Greifswald das Jugendamt zu tragen. Tagespflegepersonen haben bundesrechtlich einen Anspruch auf Zahlung des festgelegten Betrags in voller Höhe einschließlich des Elternbeitrags und der Verpflegungskosten gegenüber dem Jugendamt, teilte das OVG am Dienstag mit. Es hatte vor einer Woche zwei Urteile zu Fragen der Kostenfinanzierung von Tagespflegepersonen gefällt (1 LB 69/18 und 1 LB 70/18). Zudem gelte aufgrund des Landesrechts, dass auch die selbstständig tätigen Tagespflegepersonen einen Anspruch auf die Zahlung des Mindestlohns haben.

Nach Ansicht der Linksfraktion im Landtag ist die Entscheidung, dass der Jugendhilfeausschuss die Tagessätze festlegen kann, mit Vorsicht zu genießen. Hier die Kompetenz anzusiedeln, sei zwar richtig, habe aber einen Pferdefuß, wie die Fraktionsvorsitzende Simone Oldenburg sagte. Der Jugendhilfeausschuss dürfe lediglich im Rahmen seines Budgets entscheiden. „Höhere Tagessätze erfordern also ein höheres Budget oder Kürzungen in anderen Bereichen. Hier sind die Kommunen gefordert, das Budget aufzustocken, um Kürzungen zu verhindern“, sagte die Links-Politikerin.

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