Soziales:Frau erhält nach Hochzeit am Krankenbett keine Witwenrente

Darmstadt (dpa) - Stirbt ein Mann nach nur acht Monaten Ehe, hat seine Frau nicht automatisch Anspruch auf Witwenrente. Dies gelte insbesondere, wenn am Hochzeitstag bereits eine tödliche Krankheit bekannt gewesen sei, urteilte Hessens Landessozialgericht. Eine Ehe müsse mindestens ein Jahr dauern oder es müssten besondere Umstände vorliegen, damit eine sogenannte Versorgungsehe ausgeschlossen werden könne - etwa ein plötzlicher Unfalltod. Im konkreten Fall ging es um ein geschiedenes Paar aus Kassel, das nach Bekanntwerden der Krebserkrankung des Mannes im Krankenhaus erneut heiratete.

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Darmstadt (dpa) - Stirbt ein Mann nach nur acht Monaten Ehe, hat seine Frau nicht automatisch Anspruch auf Witwenrente. Dies gelte insbesondere, wenn am Hochzeitstag bereits eine tödliche Krankheit bekannt gewesen sei, urteilte Hessens Landessozialgericht. Eine Ehe müsse mindestens ein Jahr dauern oder es müssten besondere Umstände vorliegen, damit eine sogenannte Versorgungsehe ausgeschlossen werden könne - etwa ein plötzlicher Unfalltod. Im konkreten Fall ging es um ein geschiedenes Paar aus Kassel, das nach Bekanntwerden der Krebserkrankung des Mannes im Krankenhaus erneut heiratete.

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