Prostitution - Wiesbaden:Städtetag will klare Vorgaben für Schutz von Prostituierten

Frankfurt (dpa/lhe) - Der Hessische Städtetag fordert von der Landesregierung klare Vorgaben für den besseren Schutz von Prostituierten. Das Land müsse regeln, wie das bestehende bundesweite Prostituiertenschutzgesetz anzuwenden sei, erklärte der Verband nach einem Bericht des Radiosenders hr-INFO vom Donnerstag. Laut Gesetz müssen Prostituierte sich seit dem 1. Juli bei den Ordnungsämtern anmelden und beraten lassen. Auch für Bordellbetreiber besteht eine Anmeldepflicht.

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Frankfurt (dpa/lhe) - Der Hessische Städtetag fordert von der Landesregierung klare Vorgaben für den besseren Schutz von Prostituierten. Das Land müsse regeln, wie das bestehende bundesweite Prostituiertenschutzgesetz anzuwenden sei, erklärte der Verband nach einem Bericht des Radiosenders hr-INFO vom Donnerstag. Laut Gesetz müssen Prostituierte sich seit dem 1. Juli bei den Ordnungsämtern anmelden und beraten lassen. Auch für Bordellbetreiber besteht eine Anmeldepflicht.

Ordnungsämter können laut Städtetag dem Bericht zufolge ohne eine einheitliche Regelung für ganz Hessen die Einhaltung des Gesetzes nicht kontrollieren. Außerdem müsse festgelegt werden, wer die Kosten für Beratung und Kontrolle übernehme. Der Städtetag schätzt, dass auf die hessischen Kommunen Mehrkosten von zwei Millionen Euro jährlich zukommen. Das hessische Sozialministerium hat sich den Angaben zufolge bisher noch nicht festgelegt, ob es der Forderung des Städtetags nachkommt. Der Städtetag fordert außerdem, dass die Landesregierung kleine Kommunen von den Kontrollaufgaben entbindet. Den Mitarbeitern der kleinen Städte und Gemeinden fehle es angesichts der wenigen Fälle an Erfahrung. Sinnvoller sei es, die Kompetenz bei den Landkreisen zu bündeln.

Die im Gesetz vorgeschriebene Anmeldepflicht soll unter anderem Zwangsarbeit von Prostituierten verhindern. Die Mitarbeiter der Kommunen sollen im Gespräch mit den Prostituierten erkennen, ob diese unter Zwang arbeiten. Für das am 1. Juli in Kraft getretene Gesetz gilt eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres.

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