Prostitution:Anmeldepflicht für Prostituierte und Kondompflicht auf dem Weg

Per Gesetz sollen Prostituierte bald besser geschützt werden. Es ist eine Gratwanderung zwischen Druck und Hilfe. (Foto: Marijan Murat)

Berlin (dpa) - Nach monatelangen Diskussionen bringt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Schutz von Prostituierten vor Ausbeutung und Fremdbestimmung auf den Weg. Prostituierte sollen verpflichtet werden, sich regelmäßig bei Behörden zu melden und vom Gesundheitsamt beraten zu lassen.

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Berlin (dpa) - Nach monatelangen Diskussionen bringt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Schutz von Prostituierten vor Ausbeutung und Fremdbestimmung auf den Weg. Prostituierte sollen verpflichtet werden, sich regelmäßig bei Behörden zu melden und vom Gesundheitsamt beraten zu lassen.

Betreiber müssen bei den Behörden künftig eine Erlaubnis für Bordelle, entsprechende Wohnmobile oder andere Prostitutionsgewerbe beantragen. Außerdem soll eine Kondompflicht eingeführt und ungeschützter Geschlechtsverkehr verboten werden. Die vorgesehenen Regelungen stellte der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Ralf Kleindiek, in Berlin vor.

Bei Verstößen soll Betreibern ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro und die Verlust der Betriebserlaubnis drohen. Die Bußgelder für Prostituierte sollen zwischen 15 und 100 Euro liegen, wie Kleindiek sagte. Er wies Berichte zurück, nach denen ihnen bis zu 5000 Euro Bußgeld drohen sollen. Die Unionsfamilienexpertin Sylvia Pantel (CDU) machte an dem Punkt allerdings noch Gesprächsbedarf geltend. „Einmal Schwarzfahren kostet 60 Euro, da kann es nicht sein, dass mehrfache Verstöße gegen die Anmeldepflicht vielleicht nur 20, 30 Euro kosten“, sagte Pantel der Deutschen Presse-Agentur. Der Gesetzentwurf wird nun mit anderen Ministerien und den Ländern abgestimmt.

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