Ganz so schnell geht das allerdings nicht. Nach dem Tod der alten Dame aus Detmold beanspruchte der Nachbar das Haus; sie sei schon arg vergesslich gewesen, als sie ihn enterbte. Das OLG Hamm war anderer Meinung. Gewiss, von einer Herzschwäche über Bluthochdruck bis zu Osteoporose litt sie an so ziemlich allem, was das Alter mühsam macht. Doch der Sachverständige hatte nur eine "leichte kognitive Störung" festgestellt, allenfalls die Vorstufe einer Demenz - sie habe noch selbständig Arzttermine vereinbart und den Alltag im Griff gehabt. Das zweite Testament war gültig. Die Stiftung erbte alles.
Die Diagnose einer Demenz allein, so schreibt der Neurologe Tilmann Wetterling, reicht noch nicht aus, um einen freien Willen auszuschließen. Entscheidend ist der Schweregrad, der sich nicht nur nach dem Gedächtnisverlust bemisst. Manchmal ist es die Unfähigkeit, Wut zu kontrollieren, manchmal die Verarmung der Sprachfähigkeit: Dass ein Mensch nicht mehr frei entscheiden kann, darauf können verschiedene Symptome hindeuten.
In der Praxis zeigt sich, dass Demenz-Patienten oft geschickte Schauspieler sind, die in kurzen Gesprächen ihre Defizite überspielen können. "Ich kann im Zweifel gar nicht beurteilen, ob jemand nur eine Fassade aufrechterhält", räumt der Notar Hubertus Rohlfing ein. Notare verweigern deshalb Beurkundungen nur in offenkundigen Fällen - etwa, wenn ein alter Mensch zu seinem Testament nichts zu sagen weiß und stattdessen nur die Kinder reden. Im Zweifel macht der Notar seinen Stempel darunter. Oft eilt die Angelegenheit, weil die Leute krank sind, außerdem drohen dem Notar Haftungsansprüche, wenn er zu Unrecht die Beurkundung verweigert.
Das heißt natürlich auch: Der Stempel des Notars schützt nicht vor einer späteren Annullierung des Testaments, wie ein Fall aus Nordrhein-Westfalen zeigt. Von 2004 an kümmerten sich zwei Brüder aus Unna um ihre Mutter, doch als einer von ihnen 2007 starb, wurde der andere zum alleinigen rechtlichen Betreuer der Mutter bestellt. Auffallend kurz darauf wurde er als Alleinerbe eingesetzt und mit Geldgeschenken bedacht, zu Lasten der eigentlich ebenfalls erbberechtigten Adoptivtochter seines Bruders. All das war notariell beurkundet. Als die Mutter mit 92 starb, begann der Streit.
Das OLG Hamm gab 2017 dem damals 15-jährigen Mädchen recht: Die Krankenakten, die Dokumentation des Pflegeheims, die Aussage eines Chefarztes - all das belegte, dass die Frau an einer fortgeschrittenen Alzheimer-Erkrankung litt, und zwar schon 2004. Trotzdem notierte ein Notar noch 2008, er habe sich "aufgrund eines längeren Gesprächs" von der Geschäftsfähigkeit überzeugt. War ihm das passiert, was ein Kollege berichtet hatte? Ihm hatte sie munter von ihrer jüngsten Englandreise erzählt - die niemals stattgefunden hatte. Dabei war einem Rechtspfleger im selben Zeitraum aufgefallen, dass sich die Frau alle zwei Minuten danach erkundigte, wer er eigentlich sei und woher er komme. Sogar den Tod ihres Sohnes hatte sie da vergessen.
Angehörige schleppen einen Menschen mit beginnender Demenz eher nicht zum Notar
Stephanie Herzog, Fachanwältin für Erbrecht, hält solche bloßen notariellen "Feststellungen" der Geschäftsfähigkeit deshalb für überflüssig. Stattdessen sollten die Notare lieber ihre Beobachtungen präzise protokollieren - zum Verhalten der Person, zu Verständnisschwierigkeiten, zu Verwirrtheit oder Desorientierung. Das kann später wichtiges Material für Gutachter und Gerichte im Streit um den Nachlass sein. Das Problem ist nur: Wenn Angehörige oder nahestehende Personen einen Menschen mit beginnender Demenz zur Regelung seiner letzten Dinge bringen wollen, dann schleppen sie ihn eher nicht zum Notar. Dann entstehen handgeschriebene Testamente mit krakeliger Schrift und schrägen Zeilen. "Und wenn jemand bei dem alten Herrn oder der alten Dame zu Besuch war, wird hinterher nicht selten ein neues Testament gemacht", sagt Herzog. Gelegentlich dränge sich der Verdacht der Erbschleicherei auf - aber fehlende Testierfähigkeit sei nicht immer leicht zu beweisen.
Manche Fälle riechen förmlich danach. 30 000 Euro wollte eine Frau aus dem Rheingau ihrem Neffen vermachen, 5000 Euro waren für zwei Freundinnen vorgesehen. Aber den großen Batzen, vor allem das Haus, sollten zwei Detektive erben, die schon seit Jahren kräftig kassiert hatten, weil sie das Haus der allein lebenden, von der Angst vor Einbrechern besessenen Witwe mit Kameras bestückt hatten. Einer der Detektive hatte das handschriftliche Testament persönlich zum Amtsgericht getragen, das ihnen dann den Erbschein erteilte. Das OLG Frankfurt dagegen fand, es spreche doch manches dafür, dass die Frau unter einem krankhaften Verfolgungswahn gelitten habe. Es hob den Fall auf.