70 Jahre Grundgesetz:Wenn einbalsamierte Grundrechte zum Leben erwachen

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Studentenprotest mit Kind, Frankfurter Hauptwache 1962: Die Spiegel-Affäre endete auf lange Sicht mit dem Sieg des freien Wortes. (Foto: dpa; Bearbeitung SZ)

Meinungsfreiheit und Pressefreiheit kennzeichnen das Wesen des Rechtsstaates. Sie können Mächtigen gefährlich werden.

Von Heribert Prantl

Die Meinungsfreiheit ist die Grundlage jeder Freiheit überhaupt. So steht es in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1958. Dieses sogenannte Lüth-Urteil ist vielleicht das wichtigste Urteil, das von diesem Gericht je gefällt worden ist.

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