Schwerin:Auch Stiftungen machen Fehler: Sieben Bußgelder verhängt

Schwerin (dpa/mv) - Auch Stiftungen machen Fehler. Die beim Justizministerium angesiedelte Stiftungsaufsicht für Mecklenburg-Vorpommern hat seit dem Jahr 2010 in sieben Fällen Bußgelder gegen Stiftungen verhängt, wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervorgeht. Über die Höhe äußerte sich die Regierung nicht. Möglich sind laut Gesetz bis zu 3000 Euro. Ein Bußgeld kann verhängt werden, wenn zum Beispiel Angaben wie die Anschrift oder die Zusammensetzung der Stiftungsorgane nicht ordentlich angezeigt werden oder die Jahresabrechnung fehlerhaft ist. In Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell 165 Stiftungen bürgerlichen Rechts registriert, wie ein Sprecher des Justizministeriums am Mittwoch sagte.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Schwerin (dpa/mv) - Auch Stiftungen machen Fehler. Die beim Justizministerium angesiedelte Stiftungsaufsicht für Mecklenburg-Vorpommern hat seit dem Jahr 2010 in sieben Fällen Bußgelder gegen Stiftungen verhängt, wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervorgeht. Über die Höhe äußerte sich die Regierung nicht. Möglich sind laut Gesetz bis zu 3000 Euro. Ein Bußgeld kann verhängt werden, wenn zum Beispiel Angaben wie die Anschrift oder die Zusammensetzung der Stiftungsorgane nicht ordentlich angezeigt werden oder die Jahresabrechnung fehlerhaft ist. In Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell 165 Stiftungen bürgerlichen Rechts registriert, wie ein Sprecher des Justizministeriums am Mittwoch sagte.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: