Gesellschaft - Mainz:Gesetz soll Ehrenamtler im Katastrophenschutz stärken

Deutschland
Roger Lewentz, Innenminister von Rheinland-Pfalz. Foto: Andreas Arnold/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Mainz (dpa/lrs) - Eine Neufassung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes für Rheinland-Pfalz soll unter anderem die Rechte von Ehrenamtlichen stärken. Der Gesetzentwurf, der am Dienstag vom Kabinett beschlossen wurde, sehe etwa einen verbesserten Kündigungsschutz für ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr vor, teilte das Innenministerium in Mainz mit. Gefördert würden auch Partnerschaften zwischen kommunalen Träger beispielsweise von Feuerwehren auf der einen und Betrieben auf der anderen Seite. Fortan könnten sie in öffentlich-rechtlichen Partnerschaftsverbindungen etwa fixieren, welche Personen wann ausrücken dürfen.

"Ehrenamtlicher Feuerwehrdienst ist nur dann gut zu bewältigen, wenn das Ehrenamt und die beruflichen Anforderungen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen", sagte Innenminister Roger Lewentz (SPD). Die Feuerwehr sei auf Unterstützung der Wirtschaft angewiesen. Angesichts des demografischen Wandels soll das neue Gesetz auch ermöglichen, dass die Altersgrenze für aktive Feuerwehrleute bei Bedarf von 63 auf 67 Jahre angehoben werden kann. Angehörige von Hilfsorganisationen leisteten gerade in der aktuellen Corona-Krise einen unschätzbaren Beitrag, in ihrem Sinne sei das Brand- und Katastrophenschutzgesetz novelliert worden, betonte Lewentz.

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