Koblenz:Wenig Nachfrage nach Geschlechtseintrag divers

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Mainz (dpa/lrs) - Der neue Geschlechtseintrag für intersexuelle Menschen ist in Rheinland-Pfalz bislang wenig nachgefragt. In Bad Neuenahr-Ahrweiler haben bislang zwei Menschen beantragt, ihr Geschlecht in "divers" zu ändern, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Standesämtern ergab. Vier Menschen beantragten danach, ihren Geschlechtseintrag zu streichen: einer in Kaiserslautern und drei in Trier. Ein Grund für die Zurückhaltung könne die Furcht vor weiterer Diskriminierung sein, sagte Esther Lau, Vorstandsmitglied im Verein "Queer Mittelrhein".

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Mainz (dpa/lrs) - Der neue Geschlechtseintrag für intersexuelle Menschen ist in Rheinland-Pfalz bislang wenig nachgefragt. In Bad Neuenahr-Ahrweiler haben bislang zwei Menschen beantragt, ihr Geschlecht in „divers“ zu ändern, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Standesämtern ergab. Vier Menschen beantragten danach, ihren Geschlechtseintrag zu streichen: einer in Kaiserslautern und drei in Trier. Ein Grund für die Zurückhaltung könne die Furcht vor weiterer Diskriminierung sein, sagte Esther Lau, Vorstandsmitglied im Verein „Queer Mittelrhein“.

Einige Menschen mehr nutzten das neue Gesetz jedoch, um ihr Geschlecht von männlich in weiblich oder von weiblich in männlich zu ändern - zwei in Neuwied, zwei in Trier und zwei in Zweibrücken.

Der Bundestag hat die Einführung des neuen Geschlechtseintrags Mitte Dezember 2018 beschlossen - verkürzt ist in diesem Zusammenhang oft vom „dritten Geschlecht“ die Rede. Das Parlament setzte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Eine Kampagnengruppe um die intersexuelle Vanja aus Leipzig hatte zuvor geklagt.

Bei intersexuellen Menschen sind die Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig ausgeprägt. Die Schätzungen zur Zahl der Betroffenen gehen stark auseinander. Das Bundesverfassungsgericht berief sich 2017 in seinem Beschluss zum Thema auf eine Quelle, derzufolge es bundesweit circa 160 000 Intersexuelle geben könnte.

Für Transsexuelle gelte weiterhin das Transsexuellen-Gesetz, heißt es unter anderem beim Standesamt in Neuwied. Offenbar nutzten einige Betroffene aber eine uneindeutige Formulierung, um ihr Geschlecht ändern zu lassen. In dem neu gefassten Paragraf 45b des Personenstandsgesetzes ist von „Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ die Rede, für die die neue Regelung gilt. Was unter diesem Begriff zu verstehen ist, darüber gingen die Fachmeinungen auseinander, sagt Lau. Sind damit nun nur Intersexuelle gemeint oder doch auch Transsexuelle?

Etwa 250 Menschen haben in Deutschland (Niedersachsen und Schleswig-Holstein ausgenommen) zwischen Ende Dezember und Ende März auf Grundlage des neuen Gesetzes ihr Geschlecht gewechselt. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf den Grünen-Bundestagsabgeordneten Sven Lehmann hervor.

Lau kritisierte, das neue Gesetz gehe davon aus, dass sich Intersexuelle in einer einzigen Kategorie zusammenfassen ließen. Dabei sei Intersexualität eigentlich eher eine Bandbreite an Geschlechtsausprägungen als ein eindeutiges Geschlecht. „Menschen, die biologisch nicht eindeutig als Mann oder Frau gelten, wird nun ein drittes Geschlecht zugeschustert“. Lau würde deshalb den Begriff „nicht binär“ bevorzugen.

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