Hannover:Nur wenige Verfahren wegen Diskriminierung an der Discotür

Hannover (dpa/lni) - Zwei Jahre nach Inkrafttreten eines neuen Gaststättengesetzes gibt es in Niedersachsen kaum Verfahren wegen Diskriminierung an der Discotür. Gegen zwei bis drei Diskotheken liefen 2017 landesweit Bußgeldverfahren wegen Diskriminierung, sagte die Geschäftsführerin des Dehoga Niedersachsen, Renate Mitulla. "Es ist definitiv keine Klagewelle." Im Zuge der Gesetzesänderung hatte es weniger Fälle gegeben als von dem Gastronomie-Verband befürchtet.

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Hannover (dpa/lni) - Zwei Jahre nach Inkrafttreten eines neuen Gaststättengesetzes gibt es in Niedersachsen kaum Verfahren wegen Diskriminierung an der Discotür. Gegen zwei bis drei Diskotheken liefen 2017 landesweit Bußgeldverfahren wegen Diskriminierung, sagte die Geschäftsführerin des Dehoga Niedersachsen, Renate Mitulla. „Es ist definitiv keine Klagewelle.“ Im Zuge der Gesetzesänderung hatte es weniger Fälle gegeben als von dem Gastronomie-Verband befürchtet.

Seit Januar 2016 gilt das geänderte Gaststättengesetz in Niedersachsen. Seither drohen Diskothekenbetreibern Geldstrafen, wenn sie Menschen wegen ihres ethnischen oder religiösen Hintergrundes an der Tür abweisen. Vor der Änderung konnten Betroffene nur privat klagen. Nun kann ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro verhängt werden. Wiederholungstätern droht sogar ein Gewerbeverbot.

Die Zahl der Verfahren hält sich aber in Grenzen: 2016 gab es in Hannover zwei Ordnungswidrigkeiten, die angezeigt wurden. Davon wurde ein Verfahren eingestellt. In Göttingen gab es weder 2016 noch 2017 ein Verfahren. Ob das auf die Änderung zurückzuführen sei, ist nicht bekannt, teilte ein Stadtsprecher mit. Auch in Oldenburg gab es bisher kein Verfahren.

Direkt nach der Gesetzesänderung habe es sehr viele Gespräche gegeben - unter anderem in Hannover und Osnabrück setzten sich Gastronomen, Türsteher, Behörden, Polizei und Studentenvertreter an einen Tisch, sagte Mitulla. Die Beteiligten haben demnach Probleme so lösen können. „Wir haben auch die Türsteher zu rechtlichen Fragen und richtigem Verhalten geschult“, sagte Mitulla.

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