Berlin:Grüne fordern mehr Hilfe für homosexuelle Justizopfer

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Berlin (dpa/bb) - Angesichts der bisher geringen Zahl von Rehabilitierungsanträgen zu Unrecht verurteilter Homosexueller fordern die Berliner Grünen mehr Beratungsangebote für Betroffene. "Es ist wichtig, gerade in Berlin, die noch lebenden Opfer der west- wie ostdeutschen Homosexuellen-Verfolgung besser und insbesondere niedrigschwellig über ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren", sagte der Sprecher für Queer- und Antidiskriminierungspolitik der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Sebastian Walter, der Deutschen Presse-Agentur.

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Berlin (dpa/bb) - Angesichts der bisher geringen Zahl von Rehabilitierungsanträgen zu Unrecht verurteilter Homosexueller fordern die Berliner Grünen mehr Beratungsangebote für Betroffene. „Es ist wichtig, gerade in Berlin, die noch lebenden Opfer der west- wie ostdeutschen Homosexuellen-Verfolgung besser und insbesondere niedrigschwellig über ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren“, sagte der Sprecher für Queer- und Antidiskriminierungspolitik der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Sebastian Walter, der Deutschen Presse-Agentur.

Die Opfer müssten auch bei der Beantragung der ihnen zustehenden Entschädigung unterstützt werden. „Da sind Senat und Bundesregierung gefordert.“ Walter verlangte außerdem, das Rehabilitierungsgesetz auf Bundesebene zu erweitern. Auch nicht Verurteilte, die wegen eines Ermittlungs- und Strafverfahrens Schäden wie den Verlust ihres Arbeitsplatzes erlitten hätten, sollten entschädigt werden.

Mitte vergangenen Jahres hatte der Bundestag alle Urteile gegen Homosexuelle nach Paragraf 175 Strafgesetzbuch aufgehoben, der sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Betroffen sind Schätzungen zufolge etwa 60 000 Menschen, die - so sie noch leben - auch finanzielle Entschädigung für berufliche Nachteile und erlittene Haftjahre erhalten können.

Laut Justizverwaltung gingen bis 24. April bei der Staatsanwaltschaft Berlin lediglich zwölf Anträge auf Erteilung einer sogenannten Rehabilitierungsbescheinigung ein. Diese ist Voraussetzung, um vom Bundesamt für Justiz Entschädigung zu erhalten: pauschal 3000 Euro pro Person sowie 1500 Euro für jedes angefangene Jahr im Gefängnis.

Acht der zwölf Anträge wurden den Angaben zufolge positiv beschieden, die Betroffenen wurden also auch individuell rehabilitiert. Zwei weitere Anträge leitete die Behörde an andere Staatsanwaltschaften weiter, weil die Urteile nicht in Berlin ergingen. Ein Antrag wurde abgelehnt, ein weiterer wegen Todes des Antragstellers hinfällig.

Der noch aus Nazi-Zeiten stammende Paragraf 175 war in der Bundesrepublik 1969 entschärft, aber erst 1994 endgültig abgeschafft worden. In der DDR galt er bis 1968. Das Bundesjustizministerium rechnete nach Aufhebung der Urteile durch den Bundestag Mitte 2017 mit maximal 5000 Anträgen auf Entschädigung, bis Februar 2018 wurden bundesweit jedoch nur 81 gestellt.

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