Berlin:Gericht: Weinfest am Rüdesheimer Platz rechtmäßig

Berlin (dpa/bb) - Der traditionelle "Rheingauer Weinbrunnen" am Rüdesheimer Platz in Berlin-Wilmersdorf darf weiter sprudeln. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Montag entschieden. Die Berufung eines Anwohners gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts von März 2016 hatte damit keinen Erfolg, wie das Gericht mitteilte. (Az: OVG 1 B 14.16)

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Berlin (dpa/bb) - Der traditionelle „Rheingauer Weinbrunnen“ am Rüdesheimer Platz in Berlin-Wilmersdorf darf weiter sprudeln. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Montag entschieden. Die Berufung eines Anwohners gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts von März 2016 hatte damit keinen Erfolg, wie das Gericht mitteilte. (Az: OVG 1 B 14.16)

Der Kläger fühlte sich durch die abendliche Geräuschkulisse des Weinfestes an dem idyllischen Platz gestört. Seit 1967 schenken dort Winzer aus dem Rheingau jeden Sommer Wein aus. In den vergangenen Jahren war der Andrang an den Sommerabenden immer größer geworden. 2014 hatte das Bezirksamt drei Winzern die Genehmigung für einen durchgehenden Betrieb vom 9. Mai bis 22. September erteilt. Gegen diese zog der Anwohner vor Gericht und machte insbesondere eine zu hohe Lärmbelästigung geltend.

Dafür sahen die Richter beider Instanzen allerdings keinen Grund. Messungen hätten keine besonders hohe Lautstärke ergeben. Außerdem habe das Weinfest immer pünktlich um 22.00 Uhr geschlossen, hieß es. Auch schädliche Umwelteinwirkungen seien nicht festzustellen, so die Richter. Sie ließen keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

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