Feiertage - Stuttgart:Bis zu 1500 Euro Strafe für Verstöße gegen das Tanzverbot

Stuttgart (dpa/lsw) - Öffentliche Tanzveranstaltungen rund um den Karfreitag sind in Baden-Württemberg gesetzlich verboten - wer dagegen verstößt, riskiert eine Geldstrafe. Das Feiertagsgesetz schreibt von Gründonnerstag um 18.00 Uhr bis Karsamstag um 20.00 Uhr Feiertagsstille vor. Bei einem Verstoß ist in der Landeshauptstadt Stuttgart eine Geldstrafe von bis zu 1500 Euro möglich.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Öffentliche Tanzveranstaltungen rund um den Karfreitag sind in Baden-Württemberg gesetzlich verboten - wer dagegen verstößt, riskiert eine Geldstrafe. Das Feiertagsgesetz schreibt von Gründonnerstag um 18.00 Uhr bis Karsamstag um 20.00 Uhr Feiertagsstille vor. Bei einem Verstoß ist in der Landeshauptstadt Stuttgart eine Geldstrafe von bis zu 1500 Euro möglich.

Ein Bündnis aus Piratenpartei, Giordano-Bruno-Stiftung und den Jugendorganisationen von Grünen, SPD, FDP und Linke will mit einer sogenannten Tanzdemo dagegen protestieren - neben Redebeiträgen soll ab 17.00 Uhr auf dem Stuttgarter Schlossplatz auch elektronische Musik gespielt werden.

Die Demo sei im Rahmen des Versammlungsrechts genehmigt worden, hieß es bei der Stadt. "Ein Tanzen der Teilnehmer" finde jedoch nicht statt, sagte ein Sprecher. Das überwache die Polizei. Die Veranstalter hätten zugesichert, auf den Feiertag Rücksicht zu nehmen.

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