Familie:Wann getrennte Mutter mit Kind den Wohnort wechseln darf

Koblenz (dpa/tmn) - Wo soll das Kind nach der Trennung wohnen? Über diese Frage gibt es zwischen Ex-Partnern oft Streit. Gerichte müssen bei der Entscheidung auch die Bedürfnisse des Kindes berücksichtigen.

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Koblenz (dpa/tmn) - Wo soll das Kind nach der Trennung wohnen? Über diese Frage gibt es zwischen Ex-Partnern oft Streit. Gerichte müssen bei der Entscheidung auch die Bedürfnisse des Kindes berücksichtigen.

Das heißt: Selbst wenn ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommt, muss unter Umständen mit Auflagen gerechnet werden, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). So entschied das Oberlandesgericht Koblenz, dass eine Mutter erst mit ihrem Sohn umziehen darf, nachdem dieser die Grundschule beendet hat (Az.: 13 UF 413/18).

In dem konkreten Fall wollte die Mutter zusammen mit ihrem Sohn zu ihrem neuen Partner ziehen. Dieser lebte in 200 Kilometer Entfernung. Damit war der Vater aber nicht einverstanden. Beide Elternteile wollten über den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen dürfen.

Das Gericht sprach das Recht der Mutter zu. Allerdings mit der Einschränkung, dass der Neunjährige zuerst die vierte Klasse beenden muss. Die Begründung: Negative Folgen eines Umzugs seien möglichst gering zu halten. Daher sei es besser, wenn das Kind die Grundschule noch in seiner gewohnten Umgebung abschließt. Danach würde für den Jungen ohnehin ein Umbruch anstehen.

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