Düsseldorf:Rahmenvertrag setzt Standards für mehr Selbstbestimmung

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Eingliederungshilfen für Behinderte sind in Nordrhein-Westfalen neu justiert worden. Eine über 200 Seiten starke Rahmvereinbarung regelt die Unterstützungsleistungen für rund 250 000 Menschen mit wesentlichen Behinderungen in NRW ab 2020. Das berichteten die beteiligten Landschafts-, Wohlfahrts- und Kommunalverbände nach der Unterzeichnung am Dienstag in Düsseldorf.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Eingliederungshilfen für Behinderte sind in Nordrhein-Westfalen neu justiert worden. Eine über 200 Seiten starke Rahmvereinbarung regelt die Unterstützungsleistungen für rund 250 000 Menschen mit wesentlichen Behinderungen in NRW ab 2020. Das berichteten die beteiligten Landschafts-, Wohlfahrts- und Kommunalverbände nach der Unterzeichnung am Dienstag in Düsseldorf.

Die Vereinbarung war notwendig geworden, weil 2020 eine bundesweite Reform der Eingliederungshilfe in Kraft tritt. Künftig wird der Unterstützungsbedarf für Menschen mit Behinderungen individuell ermittelt und nach einem einheitlichen System erbracht und finanziert - unabhängig davon, für welche Art zu wohnen sie sich entscheiden.

Nach Angaben der Landschaftsverbände werden in NRW bisher fast fünf Milliarden Euro jährlich für heilpädagogische Frühförderung, Schulbegleitung, die Unterstützung in Werkstätten und Wohneinrichtungen sowie im ambulant betreuten Wohnen, bei Mobilitätshilfen und für sonstige Teilhabeleistungen aufgewendet.

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