Urteil im Wagner-Prozess:Erfolg für Festspiele im Streit mit Wagner-Erben

  • Die Angehörigen von Wieland Wagner, verstorbener Enkel des Komponisten Richard Wagner, können ihren Einfluss auf dem Grünen Hügel in Bayreuth nicht vergrößern.
  • Das Landgericht Bayreuth wies eine Klage der Wagner-Erben gegen die Richard-Wagner-Stiftung und die Bayreuther Festspiele GmbH ab.
  • Im Streit der Parteien ging es um den Mietvertrag des Festspielhauses und die Bestimmung der Festspielleitung.

Die Angehörigen von Wieland Wagner, verstorbener Enkel des Komponisten Richard Wagner, haben im Ringen um Einfluss auf dem Grünen Hügel in Bayreuth eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Bayreuth wies die Klage von Wielands Tochter Nike Wagner, ihren Geschwistern und ihrer Tante Verena Lafferentz-Wagner ab.

In dem Streit der Wieland-Angehörigen gegen die Richard-Wagner-Stiftung und die Bayreuther Festspiele GmbH ging es um den Mietvertrag des Festspielhauses - und um das Prozedere, wie die Festspielleitung bestimmt wird. Hintergrund: Das berühmte Operngebäude gehört der Stiftung. In deren Rat sitzt auch die Familie Wagner, aber Bund und Freistaat Bayern haben dort die Mehrheit. Die Stiftung hat das Haus bis zum Jahr 2040 an die Festspiele GmbH vermietet - zu deren Gesellschaftern wiederum Bund und Freistaat gehören.

Aufgrund der ausgehandelten Details können Bund und Land daher nun fast allein über die Festspielleitung entscheiden - zum Ärger der Wieland-Angehörigen. Das Gericht geht nicht davon aus, dass der Mietvertrag dazu diente, die Kläger zu schädigen, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Der Vertrag sei allerdings schwebend unwirksam, weil in einer Nebenregelung eine Unterschrift eines Stiftungsvertreters fehlt.

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