Der Heckenpenner, wenn wir schon im Album der Arten blättern, wäre natürlich auch von der Maßnahme betroffen. Das gilt ebenfalls für das Habitat des Heckenschützen und seine bayerische Unterart. Gemeint ist der gemeine Wildbiesler. Wenngleich letztgenannte Barbarei zwar nicht ohne Wiesn, notfalls aber ohne Kirschlorbeer auskommt. Womöglich sogar ohne die Schweiz.
Verbot von Kirschlorbeer:Ab mit der Hecke
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In der Schweiz wird Kirschlorbeer verboten. Was bedeutet das für deutsche Hecken - und ist das eigentlich schon ausländerfeindlich?
Von Gerhard Matzig
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