Rechtsstreit um Biografie:Tantiemen für Goebbels

Lesezeit: 1 min

Der Siedler-Verlag muss an die Rechteverwalterin des Nazi-Verbrechers Joseph Goebbels mehrere Tausend Euro zahlen. Sie darf mit ihm weiterhin Geld verdienen. Warum?

Von Willi Winkler

Letztlich ist es nur Geld. Es geht um eine Summe von 6307,87 Euro, das entspricht ungefähr einem mittelgroßen Lottogewinn, und der BAT wird auch wissen, wie weit man in der Ministerialbürokratie aufgestiegen sein muss, um auf ein solches Gehalt zu kommen.

Der Betrag entspricht dem einprozentigen Anteil am Gesamterlös aus dem Verkauf der 2010 erschienenen Goebbels-Biografie von Peter Longerich. Zu dieser Zahlung hatte sich der Siedler-Verlag in einem Vergleich mit der Rechteverwalterin von Joseph Goebbels bereit erklären müssen. Die Rechteverwalterin Cordula Schacht kann sich nämlich auf das Urheberrecht berufen, das kein Gut und kein Böse kennt und deshalb auch nicht zwischen den Autoren Joseph Goebbels und (sagen wir) dem geschätzten Robert Gernhardt unterscheidet. Bis siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers ist die Nutzung des Urheberrechts kostenpflichtig, das heißt, es werden bei Wiedergabe von Texten jeweils Tantiemen fällig. Das ist gut so und nichts anderes als Autorenrecht.

Gesetzliches Unrecht, übergesetzliches Recht

Verhandlung um Goebbels-Tantiemen
:Geld der Vergangenheit

Das Geschäft mit Joseph Goebbels läuft auch im 21. Jahrhundert noch prächtig, da möchte die Nachlassverwalterin nicht auf ihr Recht verzichten. Nun ist sie gegen den Verlag Random House vor Gericht gezogen.

Von Willi Winkler

Der Siedler-Verlag musste sich, um das Erscheinen des Buches nicht zu gefährden, auf den Vergleich einlassen, er muss nämlich an Frau Schacht dafür Tantiemen zahlen, die bewussten 6307,87 Euro, fand das aber mit einigem Recht sittenwidrig und ließ sich verklagen. In einem Teilurteil fand das Landgericht München gestern die Klage überraschenderweise berechtigt; der Verlag muss die Absatzzahlen vorlegen und für Goebbels zahlen. Mit der Tatsache, dass mit Goebbels bis heute und bis zum Ende der Schutzfrist 2015 Geld verdient werden kann, wollte sich das Gericht lieber nicht befassen.

Es gibt, heißt es, Richter in Deutschland, die schon einmal von der Radbruch'schen Formel gehört haben, nämlich von der Unterscheidung zwischen gesetzlichem Unrecht und übergesetzlichem Recht. Die in München gehören nicht dazu und finden es nach wie vor rechtens, dass der Chefpropagandist eines Unrechtsstaats sein Recht in barer Münze ausgezahlt bekommt.

© SZ vom 20.09.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: