Landgericht Düsseldorf:Kunstberater Achenbach muss 19 Millionen Euro an Aldi-Erben zahlen

Helge Achenbach im Landgericht in Essen (Foto: dpa)
  • Kunstberater Achenbach muss 19,4 Millionen Euro Schadenersatz an die Albrecht-Familie zahlen.
  • Das Landgericht Düsseldorf sah mündliche Absprachen als nicht existent an.
  • Achenbach soll Berthold und Babette Albrecht bei Kunstkäufen um 23 Millionen Euro betrogen haben.

Das Urteil

Der Düsseldorfer Kunstberater Helge Achenbach muss der Albrecht-Familie rund 19,4 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Das hat das Landgericht Düsseldorf am Dienstag entschieden.

Die Begründung

Er habe für die Vermittlung von Kunstwerken und Oldtimern an Berthold Albrecht nach eigenem Ermessen Aufschläge auf den Kaufpreis erhoben, zu denen er nicht berechtigt gewesen sei, stellte die 6. Zivilkammer des Gerichts fest. Mit dem Urteil erlitt der 62-jährige Kunstberater eine Niederlage in einem Zivilprozess, der parallel zu seinem Essener Strafprozess läuft. In dem parallel laufenden Strafprozess hatte Achenbach ein Teilgeständnis abgelegt und eingeräumt, für einige Kunstwerke auch nicht abgesprochene Aufschläge vorgenommen zu haben. Bei den Oldtimer-Verkäufen habe er Albrecht aber über die Preisaufschläge vorab informiert.

Prozess gegen Kunstberater Achenbach
:"Pass mal auf, wir verkaufen das dem Christian teurer"

Im Prozess gegen den Kunstberater Helge Achenbach hat der Kronzeuge der Anklage ausgesagt. Er berichtet von hohen Preisaufschlägen, die der Angeklagte einem vermögenden Kunden in Rechnung gestellt habe. Auch er selbst hat als Mitarbeiter davon zunächst profitiert.

Der Vorwurf

Die Albrecht-Familie fordert 19,3 Millionen Euro von Achenbach. Sie wirft ihm vor, Albrecht zahlreiche Kunstwerke und Oldtimer zu höheren als tatsächlich bezahlten Einkaufspreisen berechnet zu haben. Es geht um eine Verkaufssumme von insgesamt 97 Millionen Euro. Achenbach sollte Provisionen bekommen.

Absage an Achenbachs Version

Achenbachs Version, wonach es einen mündlich vereinbarten Ermessensspielraum gegeben habe, hielt Richter Joachim Matz dagegen für nicht überzeugend. "Es besteht kein Zweifel daran, dass es diese Absprache nicht gegeben hat", sagte Matz. Gegen das Urteil ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin Berufung am Oberlandesgericht möglich.

Achenbach sitzt seit Juni 2014 in Untersuchungshaft. Seine Firmen sind inzwischen insolvent. Seine Kunstsammlung soll demnächst versteigert werden.

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