Debatte über ein AfD-Verbot:"Es genügt nicht, einfach einen Verbotsantrag zu stellen"

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Das Programm der AfD sei nicht verfassungsfeindlich, sagt Christoph Möllers - aber Äußerungen und Einstellungen ihres Personals könnten es sein. Partei-Rechtsaußen Björn Höcke stünde bei so einer Betrachtung sicher im Fokus. (Foto: Martin Schutt/dpa)

Der Verfassungsschutz stuft die AfD in Sachsen als "gesichert rechtsextremistisch" ein - welche Chancen hätte ein Verbotsantrag? Einschätzungen von Christoph Möllers, Verfassungsjurist mit Erfahrung aus dem Verfahren gegen die NPD.

Interview von Peter Laudenbach

Christoph Möllers ist einer der renommiertesten Verfassungsjuristen des Landes - und er hat Erfahrung mit Parteiverbots-Verfahren. Im zweiten NPD-Verbotsverfahren war er im Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht der Vertreter des Bundesrats als Antragssteller. Damals beurteilte das Gericht die NPD zwar als eindeutig verfassungsfeindlich, verzichtete aber aufgrund ihrer Bedeutungslosigkeit auf ein Verbot der Partei.

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