Urteil:Bau der Waldschlößchenbrücke war regelwidrig

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Die Waldschlösschenbrücke bei ihrer Eröffnung im Jahr 2013. (Foto: Getty Images)
  • Wie das Bundesverwaltungsgericht urteilte, war der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Dresdner Waldschlößchenbrücke nicht rechtens.
  • Eine nach EU-Recht erforderliche Umweltprüfung war nicht vorgenommen worden.
  • Allerdings darf die Brücke stehen bleiben, weil die Behörden Gelegenheit zur Nachbesserung erhalten.

Die Elblandschaft rund um Dresden ist idyllisch. So schön dass die "liebliche Landschaft des Elbtals", wie es auf der Webseite des Dresdner Stadtmarketings heißt, besonders schützenswert zu sein scheint. Das sehen auch andere so, deshalb wurde sie 2004 zum Unesco-Weltkulturerbe ernannt. Fünf Jahre später war der Titel wieder weg - alles wegen eines Überwegs: Die Waldschlößchenbrücke verändere das Landschaftsbild "dramatisch", entschied die Unesco. Und nun wird deren Bau auch noch als teilweise rechtswidrig eingestuft.

Der Reihe nach. Im Jahr 2005 stimmten die Dresdner bei einem Volksentscheid für den Bau der Elbquerung. Der Plan: Die Innenstadt sollte entlastet und der Verkehr durch Umfahrung entzerrt werden.

Doch damit ging ein jahrelanger Streit los. Denn trotz des Bürgerentscheids für den Bau der Brücke kam es zu Massenprotesten. Anträge auf einen Baustopp scheiterten mehrfach, Gerichte wiesen die Klagen von Brückengegnern reihenweise zurück.

Und so wurde das Projekt realisiert: Nach circa sechs Jahren Bauzeit war die 180 Millionen Euro teure Brücke im August 2013 eingeweiht worden.

Behörden können nachbessern

In dem Verfahren, das nun am Freitag vom Bundesverwaltungsgericht entschieden wurde, ging es um die Frage, ob der zugrundeliegende Planfeststellungsbeschluss rechtens war. Dies verneinten die Richter, entschieden aber auch, dass das umstrittene Bauwerk stehen bleiben dürfe. Denn die Behörden könnten nachbessern.

Damit ging eine Klage der Grünen Liga Sachsen (die nichts mit der Partei der Grünen zu tun hat) ins Leere, die den Beschluss in Gänze kippen und für nicht vollziehbar erklärt haben wollte.

Die Kläger hatten geltend gemacht, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtline (FFH-Richtline) nicht vorgenommen worden war.

Umweltprüfung muss nachgeholt werden

Eine FFH-Prüfung, wie sie nach EU-Recht vorgenommen werden muss, hatten die Planer nie veranlasst, da der entsprechende Abschnitt des Elbtals zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses im Februar 2004 noch gar kein bei der EU gemeldetes FFH-Schutzgebiet war. Als solches wurde es erst im Dezember 2004 in die Liste aufgenommen.

Die Leipziger Richter orientierten sich nun an den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Dieser hatte nach Vorlage des Falls Anfang dieses Jahres entschieden, dass vor Baubeginn im Jahr 2007 noch nachträglich eine FFH-Prüfung hätte vorgenommen werden müssen. Es sei versäumt worden, eine Verschlechterung der Lebensräume und eine Störung von Arten vor der Fortsetzung des Projekts verbindlich auszuschließen.

Die Leipziger Richter ordneten an, dass für das Baugebiet in der Landschaft des berühmten Elbpanoramas eine Verträglichkeitsprüfung nach den strengen europäischen FFH-Richtlinien nachgeholt werden muss. Dabei werde festzustellen sein, ob durch die Brücke eine Verschlechterung für die dort lebenden Arten verursacht wurde.

"Die Dresdner behalten ihre Brücke"

Allerdings müssten nicht nur die negativen Auswirkungen untersucht werden, auch sich ergebende positive Aspekte müssten berücksichtigt werden. Zudem seien die möglichen Auswirkungen alternativer Lösungen wie etwa einem Tunnel zu beachten.

Die Bundesverwaltungsrichter legten keine Fristen fest, innerhalb derer die Nachprüfungen erfolgen müssen. Zugleich stellten sie fest, dass die Frage, ob die Brücke weiter genutzt werden dürfe, nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen sei.

"Die Dresdner behalten ihre Brücke", so Uwe Dewald, der bei der Landesdirektion Sachsen in Dresden für die Planfeststellungen verantwortlich ist.

Wenn der mit den Ergebnissen der Nachprüfungen ergänzte Planfeststellungsbeschluss vorliegt, könnten Naturschützer und Umweltverbände erneut versuchen, ihn zu Fall zu bringen. Dann müssten sie wieder vor dem Verwaltungsgericht in Dresden klagen. Ein neuer jahrelanger Schlagabtausch ist also nicht ganz ausgeschlossen.

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