Ressourcen- und Klimaschutz:Wider die Verschwendung

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Das mutige Verhalten von Pater Jörg Alt hat SZ-Leser und -Leserinnen inspiriert. Sie fordern die Politik auf, die Situation zu verändern.

"Der Mülltaucher" vom 16./17. Juli:

Verschwenderischer Discounter

Dass in Deutschland die Vernichtung genießbaren und hygienisch einwandfreien Essens ohne Sanktionen möglich ist, empfinde ich als Skandal, der schnellstens beendet werden sollte. Hoffentlich bewegt das "prophetische" Verhalten des Jesuitenpaters Jörg Alt unsere Gesetzesgeber zu einem längst fälligen Handeln.

An dem Tag, als Heribert Prantls Artikel erschien, fand ich in einem Discounter Blutorangensaft und Wurst- und Käsepackungen, deren Haltbarkeitsdatum tags zuvor abgelaufen waren. Ich war bereit, diese mit einem gewissen Rabatt zu kaufen, was mir verwehrt wurde. Ich durfte sie auch nicht mitnehmen. Die Begründung: Es sei dem Handel gesetzlich untersagt, Waren nach dem Haltbarkeitsdatum noch anzubieten. Das entspricht nicht gesetzlichen Vorgaben und verdeckt, dass es sich um eine Entscheidung der Geschäftsführung handelt. Eine Abgabe an die "Tafel" sei übrigens aus besagtem Grund ebenso nicht möglich. Pater Jörg Alt ermutigt, nach Wegen zu suchen, das ethisch fragwürdige Verhalten großer Lebensmittelanbieter nicht einfach zu akzeptieren.

Peter Schneider, Bonn

Pflicht zur verbilligten Abgabe

Der Artikel legt die Absurdität der Justiz dar, die nichts gegen Lebensmittelvernichtung und -verschwendung tut und deren Rettung mittels "Containern" bestraft. Pater Jörg Alt treibt diese Perversion ad absurdum. Großartig! Ein Bio-Supermarkt stellt die Lebensmittel, denen das Ende des Haltbarkeitsdatums naht, in einen Kühlraum, wo sie von bekannten "Foodcarern" abgeholt werden, die Zugang zu den Kühlräumen haben. Diese verteilen dann an Bedürftige. Die Supermärkte müssten verpflichtet werden, Lebensmittel, deren Haltbarkeitsdatum bald endet, verbilligt anzubieten.

Birgit Oswald, München

Dem Eigentumsrecht zum Trotz

Nicht nur bei der Rettung von Lebensmitteln steht das Eigentumsrecht im Weg, sondern auch wenn man mit sauberem Abfallholz heizen will. Viele Jahre habe ich mit Einverständnis der Eigentümer sauberes Abfallholz aus Abbruchhäusern für den Holzofen verwendet und so Gas gespart. Es war ein Beitrag zur Einsparung von CO₂-Emissionen. Jetzt hat mir die Regierung von Oberbayern das verboten.

Das Problem ist kein emissionsrechtliches, sondern ein eigentumsrechtliches. Wenn ein Haus abgerissen werden soll, ist der Eigentümer verpflichtet, eine Abfallverwertungsfirma zu engagieren, um Material loszuwerden. Er selbst dürfte zwar noch Holz aus dem Abbruchhaus verheizen, weil er sich dann des Holzes nicht entledigen wollen würde. Aber er darf es nicht mehr anderen zum Heizen überlassen, auch wenn es emissionsschutzrechtlich kein Problem gäbe. Interessant ist, dass diese Begründung für das Verbot meinen Recherchen zufolge weder Abbruchunternehmer noch Kaminkehrer, Landratsamt oder Landesamt für Umweltschutz bekannt war. Was ist ein Recht wert, von dem selbst Fachleute nichts wissen?

So wird ein gesellschaftlich wünschenswertes Verhalten, Einsparung von fossilen Brennstoffen, durch eine ansonsten durchaus sinnvolle Rechtssetzung in anderen Bereichen (Abfallrecht) verhindert. Hier wäre eine Bagatellregelung sinnvoll und bei der derzeitigen Energieversorgungskrise auch angebracht. Politik - du hast was zu tun!

Bernhard Thomas, Germering

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