Immobilien in München:Hört auf Hans-Jochen Vogel

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Mahner gegen leistungslose Immobilien-Spekulationsgewinne: Hans-Jochen Vogel (1926 bis 2020), Münchens früherer Oberbürgermeister. (Foto: Florian Peljak)

Der mögliche Verkauf des Hohenzollernkarrees offenbart die Spekulationsspirale auf einem überhitzten Markt. Es gäbe Möglichkeiten einzuschreiten.

"Neue Spekulationen um das Hohenzollernkarree" vom 21. Oktober:

Der Wohnblock mit 230 Wohnungen im Herzen von München wird der Stadt angeblich für 200 Millionen Euro zum Kauf angeboten. Die in dem Artikel genannten Zahlen zeigen die Absurdität des derzeitigen Umgangs mit Wohnimmobilien auf, einem Gut, für dessen Nutzung ein grundgesetzlich festgelegtes Recht besteht.

Der Wohnblock wurde 2013 für 54,65 Millionen Euro von der Beamten-Lebensversicherung an die Patrizia verkauft, die die Immobilie 2015 für 65 Millionen an die heutige Eigentümerin verkauft hat, die Max-Emanuel-Immobilien GmbH. Hinter der GmbH stehen über zwischengeschaltete Firmen unter anderem zwei Steuerberater und ein Rechtsanwalt sowie ein weiterer Investor.

Die Wertsteigerung von 2013 auf 2015 betrug etwa 20 Prozent, die Wertsteigerung von 2015 bis heute, sofern der Verkauf zum genannten Preis zustande kommt, 200 Prozent. Über vorgenommene, eventuell wertsteigernde Investitionen ist nichts ausgesagt. Ein Teil der Wertsteigerung dürfte auf einem zwischenzeitlich ergangenen Bescheid über eine Vergrößerung des Baurechts auf dem Grundstück des Wohnblocks beruhen, die mit einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt wird.

Die horrenden Wertsteigerungen sind weitgehend ohne wertschöpfende eigene Leistung der verkaufenden Eigentümer erfolgt und beruhen auf leistungsloser Teilnahme an den gestiegenen Grundstücks- und Baukosten für neue Immobilien, komplexen Steuergesetzen und wertsteigernden staatlichen Regelungen, wie etwa der Vergrößerung des Baurechts. Es ist unbegreiflich, warum sich nicht endlich politische Mehrheiten für Rahmenbedingungen finden, die den sozialen Aspekten der Marktwirtschaft Geltung verschaffen.

Schon der Altoberbürgermeister Hans-Jochen Vogel hat gefordert, dass Gewinne, die auf Änderung staatlicher Vorschriften - zum Beispiel erweitertes Baurecht, Anbindung an den ÖPNV, und so weiter - beruhen, abgeschöpft werden. Er hat auch gefordert, dass das Eigentum an Grund und Boden, weil nicht von Menschenhand geschaffen, vorwiegend in staatlicher Hand bleiben und nur dessen Nutzung in private Hand (beispielsweise im Erbbaurecht) gegeben werden sollte.

Eine maximal zulässige Wertsteigerung von Immobilien in Höhe der Steigerung der Lebenshaltungskosten unter Berücksichtigung von getätigten wertsteigernden Investitionen wäre eine weitere Möglichkeit, um den spekulativ in die Höhe getriebenen Immobilienpreisen entgegenzuwirken.

Dr. Heiko Barske, Seefeld

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