Bauförderung:Mehr Geld vom Staat

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Alte Häuser im Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen. Wer Gebäude energetisch saniert, kann dafür eine Förderung beantragen. (Foto: Krystof Kriz /imago images)

Von 1. Juli an gibt es bessere Konditionen beim Kauf, Bau und bei der Sanierung von Wohngebäuden - wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Von Marianne Körber

Der 1. Juli ist ein interessanter Stichtag für alle, die eine neue oder frisch sanierte energie­effiziente Immobilie kaufen wollen. Auch wer baut oder einzelne energetische Maßnahmen plant, kann profitieren. Denn von da an gelten Neuerungen bei der BEG, der im Januar gestarteten " Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG), mit der die Regierung stärkere Anreize für klimafreundliche Investitionen in Gebäude setzen will. Zugleich soll mit der BEG "die Komplexität der Förderlandschaft und damit der bürokratische Aufwand" reduziert werden - ein einziges Förderprogramm ersetzt nun die vier bestehenden Förderprogramme, heißt es beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ersetzt wird also das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, umgesetzt durch die staatliche Förderbank KfW mit den Programmen "Energieeffizient Bauen und Sanieren", das Marktanreizprogramm (MAP), soweit es durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) durchgeführt wird als Förderprogramm "Heizen mit erneuerbaren Energien", das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO).

Für Verbraucher bedeutet das mehr Durchblick im Förderdschungel, ein Antrag soll zudem künftig ausreichen, um sämtliche Förderangebote nutzen zu können. Und es bedeutet bessere Konditionen. Käufer oder Bauherren bekommen nun je nach Energieeffizienz zinsgünstige Kredite von bis zu 150 000 Euro (bis zu 120 000 Euro bei Erreichen der Effizienz­haus-Stufen 40 oder 55) und einen maximalen Tilgungszuschuss von 37 500 Euro je Wohneinheit, statt wie bisher 30 000 Euro. Energetische Sanierungen von bestehenden Gebäuden fördert der Staat jetzt mit maximal 75 000 Euro je Wohneinheit, bisher gab es einen Tilgungszuschuss von höchstens 48 000 Euro.

Ein Kredit mit Tilgungszuschuss ist sinnvoll für Verbraucher, die eine Finanzierung für ihre Baumaßnahme brauchen, ein reiner Zuschuss hingegen empfiehlt sich für diejenigen, die genug Eigenkapital besitzen und keine Finanzierung benötigen. Mit dem Tilgungszuschuss sparen Verbraucher viel Geld, erläutert die KfW, denn er reduziert den zurück­zu­zahlenden Kreditbetrag und verkürzt die Lauf­zeit. Der Tilgungszuschuss wird nach Fertigstellung der Immobilie gewährt, und zwar in Form einer Gutschrift, eine Barauszahlung ist nicht möglich. Neben den Tilgungszuschüssen gibt es aber auch Direktzuschüsse, die Verbraucher für verschiedene energetische Maßnahmen beantragen können.

Auch für die Baubegleitung durch Experten erhalten Verbraucher einen zusätz­lichen Kredit­betrag und Tilgungs­zuschuss. Und die Nachhaltig­keits­zertifizierung eines Neu­baus fördert die KfW erstmals ebenfalls mit einem zusätz­lichen Kredit­betrag, wenn bestimmte Standards erreicht werden. Die Kriterien dafür legt das Bundes­ministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fest.

Nur ausgewiesene Fachleute werden als Baubegleiter anerkannt

Energieeffizientes Bauen und Sanieren erfordert ein umfang­reiches Fach­wissen, weshalb nicht jeder, der sich Energieexperte nennt, eine förderfähige Baubegleitung machen kann. Zuge­lassen sind laut KfW alle Energie­effizienz-Expertinnen und -Experten, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. Diese sollen für eine fach­gerechte, unab­hängige und neutrale Beratung sorgen. Werde eine Heizungs­anlage als Einzel­maßnahme erneuert oder optimiert, könne aber auch ein Fach­unter­nehmen die benötigten Bestätigungen aus­stellen.

Das Bafa empfiehlt Verbrauchern, sich bei der Energieberatung für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu entscheiden. Hierbei handele es sich um ein neu entwickeltes Beratungsinstrument, bei dem die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen übersichtlich und besonders anschaulich dargestellt würden - nicht zu verwechseln mit der vom Bund geförderten Energieberatung zur Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises, der als Grundlage für Sanierungsentscheidungen deutlich weniger geeignet sei.

Achtung beim Kaufvertrag: Besser eine Schutzklausel einfügen

Wichtiger Hinweis der KfW: Beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sollte im Kauf­vertrag eine Schutz­klausel ent­halten sein, mit der die Verkäuferin oder der Verkäufer dafür haftet, dass die Immo­bilie auch die ange­gebene Effizienz­haus-Stufe erfüllt. Außerdem muss beim Kauf einer neuen oder frisch sanierten energie­effizienten Immobilie zuerst der Förderantrag gestellt werden, und erst anschließend darf der Kauf­vertrag unter­zeichnet werden. "Es gibt keine Möglichkeit, sich die Förder­bedingungen vorzeitig zu sichern", warnt die KfW. Verträge über Planungs- und Beratungsleistungen dürfen aber vor der Antragstellung geschlossen werden.

Bei einzelnen energetischen Maßnahmen hängt der Kreditbetrag davon ab, wie hoch die förderfähigen Kosten sind, maximal gibt es einen Kredit über 60 000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr. Der Tilgungszuschuss beträgt bei solchen Projekten, etwa dem Dämmen von Wänden und Dächern oder dem Einbau von Lüftungsanlagen, 20 Prozent. Gefördert wird hier nun auch der Einbau von digitalen Systemen, die den Energie­verbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen.

"Gerade die hohen Zuschüsse für energieeffiziente Sanierungen werden für viele Eigentümer ein Anreiz sein, die Bestandsimmobilie energetisch auf ein Neubau-Niveau zu heben", meint Henning Ludwig, Spezialist für Baufinanzierung beim Finanzdienstleister Dr. Klein. "Einerseits aus ökologischen Gründen, aber auch, um dauerhaft Energiekosten einzusparen." Die neuen Programme unterstützten höhere Energiestandards, und weil auch kleinere Einzelmaßnahmen förderfähig seien, sprächen sie ein größeres Publikum an.

Die Zinsen der KfW liegen oftmals unter denen einer normalen Baufinanzierung

Die Zuschüsse für einzelne Maßnahmen können beim Bafa beantragt werden, die anderen Förderungen bei der KfW. Von 2023 an soll das Bafa für alle direkten Investitionszuschüsse und die KfW für die Kreditvarianten zuständig sein. Die Kredite selbst sind immer mit der Hausbank abzuschließen. Die Zinsen der KfW liegen oftmals unter denen einer normalen Baufinanzierung. In Zeiten niedriger Zinsen, wie das jetzt der Fall sei, könnten die Zinsen gängiger Annuitätendarlehen - also Kredite, bei denen man gleichbleibende Raten zahlt - aber durchaus mit den KfW-Zinsen mithalten, meint Henning Ludwig von Dr. Klein. Allerdings reichten die Zinsen normaler Baufinanzierungen in der Regel nur dann an das günstige Niveau der KfW heran, wenn der Immobilienkäufer ideale Voraussetzungen mitbringe, beispielsweise genügend Eigenkapital.

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