Fast alle Fernlehrgänge müssen in Deutschland offiziell zugelassen werden. Das erkennen Interessierte an der Zulassungsnummer, die der jeweilige Anbieter im Infomaterial zum Lehrgang aufführen muss. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für reine Hobby-Lehrgänge. Wer sich für eine Weiterbildung per Fernunterricht entscheidet, sollte schriftliches Informationsmaterial anfordern. Darauf weist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in ihrem Ratgeber "Fernunterricht und Fernstudium" hin. Das 164-seitige Dokument kann man kostenfrei herunterladen.
Die ZFU empfiehlt außerdem, Angebote zu ein und demselben Thema zu vergleichen. Sie können sich etwa in Sachen Preis, Dauer und Unterrichtsumfang unterscheiden. Im Vertrag sollten die gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufs- und Kündigungsfristen enthalten sein.
Über die Zulassung von Fernlehrgängen entscheidet die ZFU. Bei der Überprüfung wird sichergestellt, dass sich das Lehrgangsziel mit dem Weiterbildungs-Angebot erreichen lässt und dass das Informationsmaterial des Anbieters sowie der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen genügen.