Weiterbildung:Wie überzeuge ich den Chef?

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Wer eine Weiterbildung plant, sollte seinen Vorgesetzten frührzeitig in die Überlegungen einbeziehen. (Foto: contrastwerkstatt - Fotolia)

Von der Weiterbildung eines Mitarbeiters profitiert nicht nur er selbst, sondern womöglich die ganze Firma. Wie Sie sich auf das Gespräch mit Ihrem Chef vorbereiten, mit welchen Argumenten Sie überzeugen - und wie Sie verhindern, dass er beim Thema Weiterbildung nervös wird.

Von Sabrina Ebitsch

Zittern vor dem Chef-Gespräch: Wer sich kundig gemacht und die richtige Weiterbildung für sich gefunden hat, wird sich danach in Ruhe mit seinem Vorgesetzten zusammensetzen müssen, um zu klären, wie das Vorhaben umgesetzt werden kann. Vor diesem Gespräch sollten sich Weiterbildungswillige bewusst machen, dass der Chef vielleicht erst einmal nicht erfreut, sondern ablehnend reagieren wird. Nicht nur, weil ein Arbeitnehmer durch eine Weiterbildung womöglich über einen gewissen Zeitraum ausfällt oder zumindest kürzer tritt oder weil vielleicht auch die Firma Geld investieren muss. Sondern weil die Chefs mitunter befürchten, dass am Ende die Kündigung steht.

"Häufig schrecken Arbeitgeber zurück, weil sie denken, dass man auf dem Absprung ist", sagt Alrun Jappe von der Stiftung Warentest. Wer eine Qualifizierungsmaßnahme tatsächlich deswegen plane, solle sie lieber in den Abendstunden, ohne Wissen seines Arbeitgebers absolvieren. Denn grundsätzlich gilt: Wenn der Arbeitgeber nicht über finanzielle Zuschüsse oder Freistellung von der Arbeitszeit zur Weiterbildung beiträgt, muss er diese auch nicht genehmigen.

Wer keinen Wechsel plant, muss aber unter Umständen trotzdem erst einmal Überzeugungsarbeit leisten. "Es ist ganz wichtig, dem Chef klarzumachen: Ich tue das, weil ich mich hier weiterentwickeln will", sagt Jappe. Das ist auch das entscheidende Argument im Gespräch mit dem Vorgesetzten: Ein Mitarbeiter kehrt aus einer Fortbildung mit neuem Wissen, neuen Kompetenzen, sprich, mit höherer Qualifikation zurück - die Weiterbildung eines Einzelnen ist also etwas, wovon die gesamte Firma profitieren kann. Zumal ein Mitarbeiter damit auch Engagement, Eigeninitiative und Ehrgeiz beweist, was wiederum ebenfalls dem Unternehmen zugute kommt.

Verhandlungssache, was der Arbeitgeber beisteuert

All das lässt sich anbringen, wenn es nicht nur um den Segen des Chefs geht, sondern um Freistellungen oder Zuschüsse für die jeweilige Maßnahme. Je nachdem, was man genau an zeitlicher und finanzieller Unterstützung erwarte, sei es wichtig, den Vorgesetzten frühzeitig einzubeziehen und ihm zu erklären, warum man die jeweilige Fortbildung machen wolle und was das Unternehmen davon habe, sagt Jappe. Vorab kann sich auch ein Blick in Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag lohnen, weil dort die Konditionen für Weiterbildung oftmals geregelt sind, und auch Personal- oder Betriebsräte können weiterhelfen.

Mitunter könnten über Weiterbildungen auch bestehende Lücken innerhalb des Betriebs geschlossen werden: Wenn sich beispielsweise ein Unternehmen Zugänge zu neuen Märkten erschließen will und interkulturelle Trainings die Mitarbeiter darauf vorbereiten sollen. "Dann ist es Verhandlungssache, was der Arbeitgeber beisteuert", sagt Jappe. Dabei sollte man dem Chef vor Augen führen, welchen Eigenanteil man selbst leistet, sei es finanziell oder durch die Investition von Freizeit.

Einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung gibt es aber nicht. Je nach Ausgangslage oder wenn die anfänglichen Sorgen in einem persönlichen Gespräch genommen sind, werden viele Arbeitgeber aber die Bereitschaft ihrer Mitarbeiter begrüßen und sie auch unterstützen. Es ist aber auch dann nicht unüblich, Weiterbildungen nur mit der Maßgabe zu genehmigen, dass der Mitarbeiter sich im Anschluss für eine gewisse Zeit an das Unternehmen bindet. Die Dauer - als Faustregel kann gelten: etwa ein Monat Weiterbildungsdauer für ein halbes Jahr Verpflichtung - sollte man vertraglich festhalten.

Ratschläge, wie das in der Weiterbildung erworbene Wissen sich auch in einem höheren Gehalt niederschlagen kann, bekommen Sie in unserem Ratgeber Gehaltsverhandlung.

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