München:Bayern fordert trotz Corona Nachbesserungen bei Grundrente

Carolina Trautner (CSU) bei einer Veranstaltung. (Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild)

Trotz der nicht absehbaren finanziellen Folgen für Deutschland durch die Corona-Krise fordert Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) Nachbesserungen...

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München (dpa) - Trotz der nicht absehbaren finanziellen Folgen für Deutschland durch die Corona-Krise fordert Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) Nachbesserungen bei der Grundrente. „Ich setze mich im Bundesrat für weitere Verbesserungen für unsere Rentnerinnen ein. Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern müssen für ihre Erziehungsleistung genauso viele Entgeltpunkte bekommen wie Mütter mit nach 1992 geborenen Kindern“, sagte sie am Mittwoch in München. Nur mit der sogenannten Mütterrente III könne die bestehende Gerechtigkeitslücke vollständig beseitigt werden.

Der bisher vorliegende Kompromiss zur Grundrente sieht vor, dass die Renten von rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Bezügen ab 2021 aufgebessert werden. Langjährige Geringverdiener, die mindestens 33 Jahre an Beitragszeiten für Beschäftigung, Erziehung oder Pflege vorweisen können, sollen die Grundrente erhalten können. Im Startjahr soll sie 1,4 Milliarden Euro kosten. Zur Gegenfinanzierung rechnet Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) mit der geplanten Steuer auf Aktienkäufe, die auf EU-Ebene derzeit aber noch stark umstritten ist.

Auch bei den Renten wegen Erwerbsminderung sieht Trautner weiteren Verbesserungsbedarf: „Gerade die Bestandsrentnerinnen und -rentner mit einem Rentenbeginn von 2001 bis Juni 2014 wurden nicht in die bisherigen Verbesserungen bei den Zurechnungszeiten einbezogen.“ Sie erfüllten meist auch nicht die Voraussetzungen für die Grundrente und seien deshalb besonders von Altersarmut bedroht.

Bayern habe daher entsprechende Anträge in das Bundesratsverfahren zur Grundrente eingebracht. Ebenso einen Antrag zur Sicherstellung der rechtzeitigen Umsetzung der Grundrente zum 1. Januar 2021. „Ich bin besorgt, ob die von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) geplante Einführung zum 1. Januar 2021 aufgrund der kurzen Umsetzungsdauer organisatorisch rechtzeitig gelingt.“

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