Hannover:Behrens: Pflegebedürftige Menschen vor Kosten schützen

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Ein Betreuer geht in einem Pflegeheim mit einer Bewohnerin über den Flur. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild)

Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens will pflegebedürftige Menschen vor steigenden Kosten bewahren - mit Hilfe einer entsprechenden...

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Hannover (dpa/lni) - Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens will pflegebedürftige Menschen vor steigenden Kosten bewahren - mit Hilfe einer entsprechenden Länderinitiative. „Wir müssen die Betroffenen vor dieser Kostenexplosion schützen“, betonte die SPD-Politikerin am Freitag mit Blick auf Bescheide zu steigenden Kosten, die viele Pflegebedürftige derzeit erhielten. So müssten die Leistungszuschläge zum Eigenanteil der Pflegebedürftigen ebenso erhöht werden wie die von den Pflegekassen gezahlten Gelder für Pflegeleistungen. Mehrere Länder, etwa Schleswig-Holstein, wollten beim Bund erreichen, pflegebedürftige Menschen schnell zu entlasten.

Hintergrund der massiven Kostensteigerungen in Pflegeeinrichtungen seien beispielsweise die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, teilte das Ministerium mit. So sei das Beheizen der Einrichtungen deutlich teurer. Höhere Aufwendungen würden nur zum Teil mit Mitteln der Pflegekassen finanziert, die Pflegebedürftigen müssten mit deutlich höheren Forderungen rechnen - ihre Eigenanteile stiegen teils stark an.

Mit dem Länderantrag will Niedersachsen den Angaben zufolge eine bessere Berechenbarkeit und eine Begrenzung der Eigenanteile in der Pflege erreichen. Wegen der Dringlichkeit solle der Beschluss deutlich vor der nächsten Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Oktober gefasst werden. Darüber hinaus setze sich Niedersachsen für eine Pflegereform im Bund ein: Der Anstieg der Eigenanteile solle demnach wesentlich stärker begrenzt werden als bisher. Es müssten mehr Bundesmittel bereitgestellt werden, sagte Behrens.

Mit dem Vorstoß will Niedersachsen unter anderem erreichen, dass der Zuschlag, der die Eigenanteile reduziert, im ersten Jahr auf 25 Prozent (bisher 5 Prozent), im zweiten Jahr auf 50 Prozent (bisher 25 Prozent) und ab dem dritten Jahr auf 70 Prozent (bisher 45 Prozent und erst ab dem vierten Jahr 70 Prozent) steigt. Das Pflegegeld solle rückwirkend zum 1. Januar 2022 um mindestens 5 Prozent steigen.

© dpa-infocom, dpa:220826-99-525128/2

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