Klage gegen BMW in den USA:"Unverhältnismäßig viele Afroamerikaner ausgesondert"

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BMW wird in den USA wegen Diskriminierung verklagt. Der deutsche Autobauer hatte die Vorstrafen von Lagerarbeitern überprüft. 88 Arbeitnehmer, die schon einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten waren, wurden nicht weiterbeschäftigt - 69 von ihnen waren schwarz.

Von Nikolaus Piper, New York

Die amerikanische Gleich-Stellungsbehörde EEOC hat das BMW-Werk in Spartanburg (US-Bundesstaat South Carolina) wegen Rassendiskriminierung verklagt. Dessen Manager hätten bei neuen Jobs das Vorstrafenregister von Bewerbern zu rigoros eingesetzt und dadurch schwarze Kandidaten benachteiligt. Ein Konzernsprecher in München lehnte eine Stellungnahme ab: BMW kommentiere laufende Verfahren nicht.

Außer gegen BMW klagt die EEOC noch gegen den amerikanischen Autovermieter Dollar General. Die EEOC ("Equal Employment Opportunity Commission") wurde 1965 im Zuge der Bürgerrechtsgesetze gegründet, um Diskriminierung nach Rasse, Geschlecht oder Alter am Arbeitsplatz zu bekämpfen.

Die Dimension des Falles BMW Spartanburg ist begrenzt. Es geht um ganze 88 abgelehnte Bewerber. Beim Mitbeklagten Autovermieter Dollar General sind es dagegen 26.700 Arbeitnehmer. Trotzdem sorgt der Fall für ein gewisses Aufsehen - einmal weil BMW eigentlich in den USA als sehr guter Arbeitgeber gilt, zum anderen aber, weil sich in Spartanburg einige der großen Konfliktthemen der amerikanischen Gegenwart spiegeln: Kriminalität und Rasse, Armut und wachsende Gegensätze zwischen arm und reich.

Blick ins Vorstrafenregister

Konkret geht es bei der Klage, laut EEOC, um folgenden Vorgang: Zum BMW-Werk in Spartanburg gehört ein Auslieferungslager, das von einem Subunternehmen namens UTi Integrated Logistics betrieben wurde. Im Jahr 2008 endete der Vertrag mit UTi, BMW bot jedoch 645 Mitarbeitern der Firma an, ihre Jobs in dem BMW-Lager zu behalten; sie mussten sich dafür allerdings erneut einer Sicherheitsüberprüfung durch BMW unterziehen.

Zu dem Zweck zog das Unternehmen auch das Vorstrafenregister hinzu. Aus diesem ging hervor, dass 88 UTi- Beschäftigte zuvor in irgendeiner Weise mit dem Gesetz in Konflikt gekommen waren. Alle 88 Arbeiter wurden nicht übernommen, 69 von Ihnen waren schwarz.

"BMW hat unverhältnismäßig viele Afroamerikaner bei dem Verfahren ausgesondert. Das hat nichts mit den Jobs selbst zu tun und ist auch nicht im Einklang mi den wirtschaftlichen Notwendigkeiten", heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Ein Bewerber sei allein deshalb abgelehnt worden, weil er 1990 wegen Körperverletzung in einem minder schweren Fall verklagt worden war. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Strafe von 137 Dollar. Er hatte 14 Jahre in dem BMW-Lager gearbeitet.

BMW Spartanburg versicherte in einer Erklärung, sich immer an Buchstaben und Geist der amerikanischen Bürgerrechtsgesetze gehalten zu haben. "Wir haben eine ausgeprägte Kultur der Nicht-Diskriminierung, wie die sehr diverse Struktur unserer Belegschaft zeigt." Dagegen steht die Position der Gleichstellungsbehörde, wonach BMW zwar das Vorstrafenregister hätte einsetzen dürfen, allerdings nur so, dass dabei jeder Einzelfall auf die Schwere und Bedeutung des Vergehens geprüft worden wäre.

Rolle der Polizei

Hintergrund der Klage ist die Tatsache, dass die Verbrechensrate unter schwarzen Männern seit Jahren wesentlich höher ist als im Rest der Gesellschaft. Jede schematische Sicherheitsüberprüfung wird daher besonders viele schwarze Bewerber aussortieren, ohne dass der betreffende Arbeitgeber dabei gezielt gegen Afro-Amerikaner vorgeht.

Anwälte von Bürgerrechts-Verbänden sprechen daher von "Racial Profiling", von Sicherheitschecks mittels "Rassen-Profilen". Sie weisen darauf hin, dass besonders junge schwarze Männer viel häufiger von der Polizei kontrolliert werden, selbst wenn kein konkreter Verdacht gegen sie vorliegt.

© SZ vom 13.06.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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