Mainz:Nicht alle altersdiskriminierten Beamten werden entschädigt

Lesezeit: 1 min

Mainz (dpa/lrs) - Die Beamten in Rheinland-Pfalz, die früher nach ihrem Alter bezahlt und damit diskriminiert wurden, können nicht auf eine unkomplizierte Entschädigung vom Land hoffen. Nur nach erfolgreichem Widerspruch, den sie schon vor einigen Jahren gestellt haben, erhalten sie eine Zahlung. Das Finanzministerium lehnte am Donnerstag die Forderung des dbb Beamtenbundes und der Gewerkschaft Strafvollzug ab, dass alle betroffenen Beamten entschädigt werden. Der dbb-Landesvizechef Axel Schaumburger sagte: "Hier sollte man nicht Kälte zeigen und sich auf formale Kriterien zurückziehen."

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Mainz (dpa/lrs) - Die Beamten in Rheinland-Pfalz, die früher nach ihrem Alter bezahlt und damit diskriminiert wurden, können nicht auf eine unkomplizierte Entschädigung vom Land hoffen. Nur nach erfolgreichem Widerspruch, den sie schon vor einigen Jahren gestellt haben, erhalten sie eine Zahlung. Das Finanzministerium lehnte am Donnerstag die Forderung des dbb Beamtenbundes und der Gewerkschaft Strafvollzug ab, dass alle betroffenen Beamten entschädigt werden. Der dbb-Landesvizechef Axel Schaumburger sagte: „Hier sollte man nicht Kälte zeigen und sich auf formale Kriterien zurückziehen.“

Früher war für die Gehaltseinstufung das Lebensalter maßgebend. Der Europäische Gerichtshof hatte dies 2011 für Tarifbeschäftigte als diskriminierend eingestuft. Rheinland-Pfalz änderte die Praxis 2013 bei der Reform des Besoldungsrechts und legte die berufliche Erfahrung als Maßstab zugrunde. Die Beamten konnten laut Gewerkschaften innerhalb einer Frist ab 2012 bis Ende Juli 2013 Widerspruch gegen die alte Regelung einlegen.

Das Ministerium verteidigt die bisherige Praxis. „Diese seitens des dbb geforderte „Übertragung auf alle“ ist mit den klaren Vorgaben der Rechtsprechung jedoch nicht vereinbar, erklärt das Ressort. Ein solches Vorgehen gebe es weder beim Bund noch bei den anderen Ländern. Die Höhe der Entschädigung sei außerdem nicht einheitlich. „Ein wie auch immer gearteter „Entschädigungsbetrag“ ließe sich bei einer Übertragung auf alle somit schon gar nicht bemessen.

Von fast 14 000 Widersprüchen haben knapp 6000 Beamte nach Angaben des Finanzministeriums einen Anspruch auf individuelle Entschädigung erhalten. Die Entschädigungszahlungen liefen noch in diesem Jahr weiter. Eine Justizbeamtin, ein Polizist und ein Finanzbeamter aus Rheinland-Pfalz erstritten im Januar vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eine Entschädigung von 100 Euro pro Monat. Die Gewerkschaften nahmen die Entscheidungen zum Anlass für ihre Forderung, alle betroffenen Beamten gleichzubehandeln. Wie viele das sind, ist unklar. Insgesamt gibt es rund 70 000 aktive Landesbeamte.

Christian Herrmann, der in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt arbeitet, hatte vergeblich auf eine Entschädigung gehofft. Er wusste damals nach eigenen Angaben nichts von der Möglichkeit des Widerspruchs. Herrmann brachte eine Petition an die Bürgerbeauftragte Barbara Schleicher-Rothmund auf den Weg und sammelte online fast 5500 Stimmen. Der Petitionsausschuss des Landtags wird sich damit befassen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: