Mainz:Gewerkschaften fordern Entschädigung: Altersdiskriminierung

Mainz (dpa/lrs) - Alle Beamten in Rheinland-Pfalz, die früher nach dem Dienstalter bezahlt und damit diskriminiert wurden, müssen nach Ansicht von Gewerkschaften dafür eine Entschädigung bekommen. Früher war für die Gehaltseinstufung das Lebensalter maßgebend. Seit 2009 und in Berlin seit 2011 orientiert sich die Bezahlung an der Berufserfahrung. Die Berufsverbände der Beamten hatten ihre Mitglieder 2013 zum Widerspruch aufgerufen. Der Europäische Gerichtshof bestätigte 2014 die deutsche Übergangsregelung und sah keine Verpflichtung, den diskriminierten Beamten rückwirkend einen Ausgleich zu zahlen.

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Mainz (dpa/lrs) - Alle Beamten in Rheinland-Pfalz, die früher nach dem Dienstalter bezahlt und damit diskriminiert wurden, müssen nach Ansicht von Gewerkschaften dafür eine Entschädigung bekommen. Früher war für die Gehaltseinstufung das Lebensalter maßgebend. Seit 2009 und in Berlin seit 2011 orientiert sich die Bezahlung an der Berufserfahrung. Die Berufsverbände der Beamten hatten ihre Mitglieder 2013 zum Widerspruch aufgerufen. Der Europäische Gerichtshof bestätigte 2014 die deutsche Übergangsregelung und sah keine Verpflichtung, den diskriminierten Beamten rückwirkend einen Ausgleich zu zahlen.

Eine Justizbeamtin, ein Polizist und ein Finanzbeamter aus Rheinland-Pfalz hatten im Januar vor dem Oberverwaltungsgericht eine Entschädigung von 100 Euro pro Monat erstritten. Der dbb Beamtenbund und die Gewerkschaft Justizvollzug verlangen, dass das Land allen diskriminierten Beamten eine Entschädigung zahlt. Die Forderung stellen sie heute in Mainz vor. Beide Gewerkschaften kritisieren, dass nur diejenigen von einer Zahlung profitieren, die einen Antrag auf Entschädigung angemeldet hatten. Die Petition eines Beamten brachte fast 5500 Unterschriften. Das Finanzministerium verteidigt die Praxis und erklärt, eine Übertragung auf alle wäre im Ergebnis „Willkür ohne rechtliche Grundlage“.

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