Transparenzgesetz:Über Geld spricht man immer noch nicht

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Franziska Giffey (SPD) in Berlin: Aus Sicht der Ministerin funktioniert das Gesetz. (Foto: dpa)

Wirkt das Gesetz, das gleiche Bezahlung für alle fördern soll? Familienministerin Giffey sagt ja, die Autoren einer Studie zweifeln.

Von Detlef Esslinger

Frauenministerin Franziska Giffey (SPD) hat das Gesetz als erfolgreich dargestellt, das die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen fördern soll. Es ist seit zwei Jahren in Kraft, am Mittwoch ging der erste Erfahrungsbericht dazu durchs Kabinett. Giffey sagte, mit dem Gesetz seien faire betriebliche Entgeltstrukturen zu einem "breit diskutierten Thema" geworden. Sie bewertete es damit deutlich positiver als die Autorinnen und Autoren des Berichts.

Die Untersuchung erstreckt sich über mehr als 400 Seiten, sie wurde nicht vom Ministerium selber vorgenommen, sondern einem Team der Unternehmensberatung Kienbaum sowie der Wirtschaftskanzlei Flick-Gocke-Schaumburg überlassen. Die drei Männer und drei Frauen schreiben darin: "Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass bislang nur kleinere Beiträge zu den einst gesetzten Zielen erreicht werden konnten." Das Gesetz gilt für Betriebe und staatliche Dienststellen mit mindestens 200 Beschäftigten. Dort haben diese das Recht auf die Auskunft, wie hoch bei ihrem Arbeitgeber für eine "gleiche oder gleichwertige Tätigkeit" der monatliche Durchschnittslohn ist. Davon macht aber bislang kaum jemand Gebrauch. Bisher hätten nur vier Prozent der Beschäftigten, die das Recht dazu hätten, Auskunft haben wollen.

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Außerdem fordert das Gesetz private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten zur Überprüfung auf, ob ihre Entgelt-Regelungen und die Entgelt-Bestandteile die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen garantieren. Die Autorengruppe befragte dazu mehrere hundert Betriebe und Dienststellen. Das Ergebnis: 45 Prozent gaben an, ihre Entgeltstrukturen inzwischen überprüft zu haben. Betriebe, die mehr als 200 und maximal 500 Menschen beschäftigen, wären dazu nicht verpflichtet. Trotzdem gaben 43 Prozent aus dieser Gruppe an, freiwillig ihre Entgeltstrukturen überprüft zu haben.

Schließlich verlangt das Gesetz von Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten, alle fünf Jahre einen Bericht zu erstellen, was sie zur Gleichstellung und zur Gleichbezahlung von Männern und Frauen getan haben. Hier gaben 44 Prozent an, dieser Pflicht bereits nachzukommen. 40 weitere Prozent haben es vor; da das Gesetz nun zwei Jahre gilt, haben sie dafür noch drei Jahre Zeit.

Frauenministerin Giffey sagte, die Untersuchung der Unternehmensberatung und der Kanzlei zeige, was der Staat nun tun müsse: "Vor allem die einzelnen Instrumente müssen bekannter werden." In einer Pressemitteilung schrieb das Ministerium darüber hinaus, zur Gleichstellung in der Arbeitswelt brauche es mehr als ein Gesetz, nämlich eine Gesamtstrategie. Dazu zählte es: verbindliche Tarifverträge, die Förderung einer Berufswahl frei von Rollenklischees, Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

© SZ vom 11.7.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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