Berlin (dpa) - Zollfahnder lassen bei der Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns nicht locker. Im ersten Halbjahr dieses Jahres hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in 146 Fällen Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen die Lohnuntergrenzen eingeleitet. Das geht laut „Tagesspiegel“ aus Daten des Bundesfinanzministeriums hervor. Zwischen Januar und Juni seien in 24 970 Fällen Arbeitgeber nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz geprüft worden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft die Einhaltung von Mindestlöhnen.
Arbeitsmarkt:Zeitung: In 146 Verdachtsfällen Ermittlung nach Mindestlohn-Kontrolle
Berlin (dpa) - Zollfahnder lassen bei der Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns nicht locker. Im ersten Halbjahr dieses Jahres hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in 146 Fällen Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen die Lohnuntergrenzen eingeleitet. Das geht laut "Tagesspiegel" aus Daten des Bundesfinanzministeriums hervor. Zwischen Januar und Juni seien in 24 970 Fällen Arbeitgeber nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz geprüft worden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft die Einhaltung von Mindestlöhnen.
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